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Bibo73 hat diese Frage gestellt
Oje da muß ich bisschen ausholen.
Ich habe meine Wohnung zum 01.06.2011 gekündigt. Nun war jemand von der Wohnungsgesellschaft da um schon mal zu gucken in welchen Zustand die Wohnung ist.
Wir haben die Wohnung vor ca.7 Jahren übernommen teilweise mit Tapeten der Vormieterin.
Nun war der Herr da und legte gleich mal sein Paragraphenbuch auf den Tisch. Hat einen Rundgang durch die Wohnung gemacht und hat sich fleißig Notizen gemacht.
Ich muß erwähnen das es zu dem Zeitpunkt recht staubig überall war, da am Haus umfangreiche Sanierungsarbeiten vorgenommen werden, unter anderem werden neue Fenster eingebaut. Und die Vorbereitungen waren im vollen Gange.
Jedenfalls machte er mir dann den Vorschlag, das ich 500 euro bezahlen soll, damit die Wonung wieder hergerichtet werden kann, Tapeten soll ich entfernen und Fußböden raus!!
Mit Tapeten und Fußböden entfernen hätte ich auch kein Problem.
Aber warum soll ich 500 euro bezahlen??
Die haben sowieso vor die Wohnung zu sanieren. Die neuen Fenster sind gestern reingebaut worden, wenn ich dann raus bin werden teilweise Decken runtergezogen, Fliesen und Laminat verlegt.
Die Elektrik wird gemacht, das heißt sämtliche Wände werden eh aufgestemmt. Warum muß ich dann zahlen?? Bzw. meine Frage: muß ich das zahlen?? und was muß ich noch anwenden in der Wohnung??
Ein großer Makel sind die Türen, ok die haben etwas gelitten, da haben wir aber auch angeboten sie zu lakieren, von meinem Bruder, der seit 16 Jahren als selbstständiger Maler arbeitet!! Also ein Mann vom Fach!! Wurde aber strikt abgelehnt, weil die Türen während der Sanierung ja wieder leiden könnten und die Arbeit ja dann umsonst gewesen wäre.
Ich bin im Mieterschutzbund, da kann ich aber erst nächste Woche hin und würde gern schon mal wissen was auf mich zukommen könnte!!
Ich muß dazu sagen das ich damals ca. 1200 euro Kaution bezahlt habe!!

10 Kommentare zu „Was muß ich Renovieren, bzw. bezahlen??”

Bladder Experte! 08.04.2011 14:22

Entscheidend sind 2 Dinge bei Ihrem Auszug:

1. Was steht in Ihrem Mietvertrag über Schönheitsreparaturen - steht dort nichts, dann haben Sie die Wohnung "besenrein" zu übergeben
und
2. Selbst wenn Sie die Schönheitsreparaturen übertragen bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet diese in vollem Umfang durchzuführen weil, wie beschrieben, wegen der Sanierung diese Arbeiten sowieso vom Vermieter gemacht werden .

Bibo73 08.04.2011 15:11

Im Mietvertrag sind die normalen Klauseln drin:
Küche, Bad alle 3 Jahre
Wohnräume,Flur alle 5 Jahre
weitere Nebenräume alle 7 Jahre
Fenster Türen Heizkörper alle 6 Jahre
Und dann bei Schönheitsreparaturen bei Auszug stehen viele Angaben mit % und da steig ich gar nicht durch was da für mich zutreffend wäre und was nicht!
Danke auf jedenFall erstmal, das beruhigt mich auf jeden Fall erstmal bisschen, Denn so ganz konnte ich das alles nicht glauben was der mir da gesagt hat.
Der hat ja noch einiges mehr aufgetischt, das bekomm ich hier aber gar nicht alles zusammen!!Danke schön.

Berthelstal Experte! 08.04.2011 16:24

Die in Ihrem Mietvertrag festgelegten Fristen wurden vom BGH für ungültig erklärt. Damit könnten Sie die Wohnung besenrein übergeben.
Was die anderen Angaben zur Problematik in Ihrem Vertrag besagen, kann ich ebenfalls nicht durchsteigen.

Bladder Experte! 08.04.2011 18:56

@Berthelstal,
wo her haben Sie Kenntnis von der Unwirksamkeit der Klauseln?

Berthelstal Experte! 08.04.2011 22:03

Die Fristenregeln wurden doch gekippt oder nicht ?

Bladder Experte! 09.04.2011 09:02

Aber doch nur, wenn sich aus der Vereinbarung eine starre Frist ergibt.

Berthelstal Experte! 09.04.2011 11:29

Hm, hat doch aber @Bibo73 in seinem 2. Beitrag geschrieben!

Bladder Experte! 09.04.2011 13:02

Das, was dort steht, reicht für eine Unwirksamkeit noch nicht aus.

Es kommt auf den genauen Wortlaut an.

Wenn Abweichung von den Fristen möglich sind z.B. durch hinzufügen von: "in der Regel" oder "normalerweise" oder "im Allgemeinen".

Bladder Experte! 09.04.2011 13:03

... dann ist die Klausel wirksam!

Bibo73 18.04.2011 15:27

Ich wollte euch da ihr mir so nett geantwortet habt auch mal auf den neuesten Stand bringen. Ich bin beimj Mieterschutzbund gewesen und die meinten ich bräuchte da nicht renovieren und auch nix bezahlen, da es eine Doppelbelastung wäre, weil ich bei Einzug renoviert habe und das nicht mehr sein darf.
Entweder man renoviert bei Einzug oder Auszug, eine Doppelbelastung des Mieters durch beidmaliges renovieren ist nict zumutbar!!
Bin gespannt auf die reaktion des Vermieters.Melde mich wenns was neues gibt!!!

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