Bladder 08.04.2011 14:22
Entscheidend sind 2 Dinge bei Ihrem Auszug:
1. Was steht in Ihrem Mietvertrag über Schönheitsreparaturen - steht dort nichts, dann haben Sie die Wohnung "besenrein" zu übergeben
und
2. Selbst wenn Sie die Schönheitsreparaturen übertragen bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet diese in vollem Umfang durchzuführen weil, wie beschrieben, wegen der Sanierung diese Arbeiten sowieso vom Vermieter gemacht werden .
Bibo73 08.04.2011 15:11
Im Mietvertrag sind die normalen Klauseln drin:
Küche, Bad alle 3 Jahre
Wohnräume,Flur alle 5 Jahre
weitere Nebenräume alle 7 Jahre
Fenster Türen Heizkörper alle 6 Jahre
Und dann bei Schönheitsreparaturen bei Auszug stehen viele Angaben mit % und da steig ich gar nicht durch was da für mich zutreffend wäre und was nicht!
Danke auf jedenFall erstmal, das beruhigt mich auf jeden Fall erstmal bisschen, Denn so ganz konnte ich das alles nicht glauben was der mir da gesagt hat.
Der hat ja noch einiges mehr aufgetischt, das bekomm ich hier aber gar nicht alles zusammen!!Danke schön.
Berthelstal 08.04.2011 16:24
Die in Ihrem Mietvertrag festgelegten Fristen wurden vom BGH für ungültig erklärt. Damit könnten Sie die Wohnung besenrein übergeben.
Was die anderen Angaben zur Problematik in Ihrem Vertrag besagen, kann ich ebenfalls nicht durchsteigen.
Bladder 08.04.2011 18:56
@Berthelstal,
wo her haben Sie Kenntnis von der Unwirksamkeit der Klauseln?
Berthelstal 08.04.2011 22:03
Die Fristenregeln wurden doch gekippt oder nicht ?
Bladder 09.04.2011 09:02
Aber doch nur, wenn sich aus der Vereinbarung eine starre Frist ergibt.
Berthelstal 09.04.2011 11:29
Hm, hat doch aber @Bibo73 in seinem 2. Beitrag geschrieben!
Bladder 09.04.2011 13:02
Das, was dort steht, reicht für eine Unwirksamkeit noch nicht aus.
Es kommt auf den genauen Wortlaut an.
Wenn Abweichung von den Fristen möglich sind z.B. durch hinzufügen von: "in der Regel" oder "normalerweise" oder "im Allgemeinen".
Bladder 09.04.2011 13:03
... dann ist die Klausel wirksam!
Bibo73 18.04.2011 15:27
Ich wollte euch da ihr mir so nett geantwortet habt auch mal auf den neuesten Stand bringen. Ich bin beimj Mieterschutzbund gewesen und die meinten ich bräuchte da nicht renovieren und auch nix bezahlen, da es eine Doppelbelastung wäre, weil ich bei Einzug renoviert habe und das nicht mehr sein darf.
Entweder man renoviert bei Einzug oder Auszug, eine Doppelbelastung des Mieters durch beidmaliges renovieren ist nict zumutbar!!
Bin gespannt auf die reaktion des Vermieters.Melde mich wenns was neues gibt!!!