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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Fühlt sich eine Familie von einem Mitmieter in ihrer Ruhe gestört, so muss sie die beanstandete Geräuschbelästigung konkret darlegen und beweisen. Das gelang der Familie, die vor dem Amtsgericht Münster einen Prozess wegen Mietminderung gegen den Vermieter verlor, nicht. Sie war die einzige in dem Mehrfamilienhaus, die sich beschwerte und zahlte nur drei Euro pro Quadratmeter, so dass sie keine "Totalabdämmung" verlangen konnte (AZ: 3 C 5879/02). <br />
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Eigentumswohnung: Beschließen die Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage, dass im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme ein Vollwärmeschutz angebracht werden soll, sieht sich einer der Eigentümer nach Abschluss der Arbeiten aber mit einem Geländer über seiner Terrassenbrüstung konfrontiert, so muss der alte Zustand dennoch nicht wieder hergestellt werden, wenn das Ergebnis so nicht abzusehen war. Allenfalls eine Entschädigung kann verlangt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 134/02). <br />
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Mobilfunkanlage: Wird auf dem Nachbargrundstück eines Hausbesitzers eine Mobilfunkanlage installiert, so kann dieser nur dann die Beseitigung der Anlage verlangen, wenn das Mobilfunkunternehmen die gesetzlichen Emmissionsgrenzwerte nicht eingehalten hat. Da die Forschung in diesem Gebiet noch nicht abgeschlossen ist, kann das Gericht keine "eigenständige Risikobewertung" vornehmen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 23 U 137/02). <br />
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Wohnungskündigung: Will ein Vermieter einem Mieter fristlos die Wohnung kündigen, weil dieser (angeblich) Mietrückstände hat, so ist die Kündigung unwirksam, wenn aus den Abrechnungsunterlagen nicht zu entnehmen ist, wie die ausgewiesen Rückstände zustande gekommen sind (Amtsgericht Dortmund, 125 C 239/03). <br />
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Mietrecht: Ein Mieter von Büroräumen kann die Miete nicht mit dem Argument mindern, die Eingangstüren entsprächen nicht dem nötigen Sicherheitsstandard (hier wurde innerhalb von kurzer Zeit vier Mal in die Büros eingebrochen), wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich besonders einbruchsichere Türen vereinbart wurden (Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 12/01). <br />
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Mietrecht: Sollen in einem östlichen Bundesland Plattenbauten abgerissen werden und ist der Komplex bis auf eine Wohnung komplett geräumt, so kann dem letzten verbleibenden Mieter gekündigt werden. Abrisskündigungen sind für DDR-Mietverträge an sich ausgeschlossen. Da mit der Immobilie aber keine Gewinne mehr erzielt werden sollen, war die Kündigung möglich (LG Gera, 1 S 123/03). <br />
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Skater-Park: Auch wenn die Errichtung eines Skater-Parks in einem überwiegend gewerblich genutzten Teil eines Stadtgebietes "für die Jugendarbeit sinnvoll und willkommen ist", kann eine Anwohnerin die Baugenehmigung anfechten, wenn zu befürchten ist, dass ihr Ruhebedürfnis gefährdet ist. Auch die Nutzungszeit "bis 22.00 Uhr" stellt nicht sicher, dass die Ruhezeiten - insbesondere in der Mittagszeit und am Wochenende - eingehalten werden (Verwaltungsgericht Minden, 9 K 2082/02). <br />
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Mietrecht: Hat eine Mieterin auch sechs Monate nachdem die Kündigung des Mietvertrages wirksam geworden ist, die Wohnungseinrichtung noch nicht abgeholt und somit die Wohnung "in Beschlag genommen", so kann die Vermieterin die Möbel behalten. Auf den tatsächlichen Auszugstermin kommt es nicht an, weil ansonsten die Räumungsfrist durch den Mieter unzulässig hinausgeschoben werden kann (Oberlandesgericht Bamberg, 6 U 20/03). <br />
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Stichwörter: urteile

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