Berthelstal 06.11.2010 18:30
Ich empfehle hierzu anwaltliche Beratung. Der Sachverhalt ist zu komplex, um halbwegs vernünftige Aussagen zu treffen.
Bladder 06.11.2010 18:37
Es käme jetzt darauf an, wie stark die Bewohnbarkeit beeinträchtigt ist. Das kann aber nur vor Ort abgeklärt werden.
Dann wäre eine erste Maßnahme eine Mietminderung entsprechend dem Umfang des Mangels. Diese Mietminderung gilt von der Meldung des Mangels an den Vermieter bis zur endgültigen Beseitigung.
Wenn ein Gutachten nachweislich eine Gesundheitsgefährdung feststellen würde, dann könnte auch fristlos gekündigt werden.
Tipp: Mieterverein oder Fachanwalt.
Anna787 06.11.2010 18:50
Erst mal danke für die schnelle Antwort.
Die Bewohnbarkeit ist schon sehr eingeschränkt wenn hier mindestens 3 Wochen kein Laminat auf dem Estrich liegt und wir 24 Stunden Trocknungsgeräte laufen haben... außerdem ist ja noch Schimmel vorhanden und die Küche würde für mindestens eine Woche herausgenommen werden. Zudem würden unsere Möbel - hoffe ich mal - eingelagert werden.
Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet uns eine angemessene Unterkunft für diese Zeit zu stellen?