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Anna787 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich lege gleich mal los:

wir sind am 01. Oktober 2010 in eine 3 Zimmer Wohnung (Dachgeschoss) mit Hobbykeller eingezogen. Keinen Monat später bemerkten wir, dass in unserem Hobbykeller von der Decke (an dieser Stelle verlaufen Rohre) Wasser tropft. Der Vermieter wurde informiert und schickte nach eindringlicher Bitte unsererseits einen Fachmann. Dieser stellte fest, dass die Ursache unsere Dusche, vielmehr deren Ablauf (durchgerostet) ist. Mitlerweile ist die Duschwanne mit Ablauf ausgebaut worden. Gestern war ein Herr einer Trocknungsfirma bei uns, welcher die Feuchtigkeit gemessen hat und zu dem Ergebniss kam, dass jede Wand der Wohnung feucht ist, an einigen Stellen sogar Schimmel die Wände befallen hat. Zusätzlich meint er, das Wasser habe sich über den gesamten Boden unter dem Laminat verteilt.

Maßnahmen: der komplette Laminat muss herausgenommen werden, die Tapete muss an den mit Schimmel befallenen Stellen abgenommen werden. Danach soll alles desinfiziert und mit Trocknungsgeräten ca. 14 - 21 Tage getrocknet werden. Hinterher soll die Küche ausgebaut, neuer Laminat verlegt, die Wände wieder hergestellt und die Küche wieder eingebaut werden.

Da dies kein Umstand ist, in der Wohnung zu bleiben und ich zudem noch Neurodermitis bekomme habe seit wir hier wohnen (vom Arzt bestätigt), wollen wir so schnell es geht aus dieser Wohnung raus.

Nun meine Frage(n):

Können wir das Mietverhältniss vorzeitig beenden? Muss der Vermieter die Kosten für zb ein Hotel/ einen Umzug übernehmen?

Danke im Voraus,

LG

3 Kommentare zu „Wasserschaden mit Schimmel- Auflösung des Mietverhältnisses?”

Berthelstal Experte! 06.11.2010 18:30

Ich empfehle hierzu anwaltliche Beratung. Der Sachverhalt ist zu komplex, um halbwegs vernünftige Aussagen zu treffen.

Bladder Experte! 06.11.2010 18:37

Es käme jetzt darauf an, wie stark die Bewohnbarkeit beeinträchtigt ist. Das kann aber nur vor Ort abgeklärt werden.
Dann wäre eine erste Maßnahme eine Mietminderung entsprechend dem Umfang des Mangels. Diese Mietminderung gilt von der Meldung des Mangels an den Vermieter bis zur endgültigen Beseitigung.

Wenn ein Gutachten nachweislich eine Gesundheitsgefährdung feststellen würde, dann könnte auch fristlos gekündigt werden.

Tipp: Mieterverein oder Fachanwalt.

Anna787 06.11.2010 18:50

Erst mal danke für die schnelle Antwort.

Die Bewohnbarkeit ist schon sehr eingeschränkt wenn hier mindestens 3 Wochen kein Laminat auf dem Estrich liegt und wir 24 Stunden Trocknungsgeräte laufen haben... außerdem ist ja noch Schimmel vorhanden und die Küche würde für mindestens eine Woche herausgenommen werden. Zudem würden unsere Möbel - hoffe ich mal - eingelagert werden.

Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet uns eine angemessene Unterkunft für diese Zeit zu stellen?

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