RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
hinsichtlich der Prüfung der Nebenkostenabrechnung empfehle ich, wenn Sie zu keinem Anwalt gehen wollen, den DMB damit zu beauftragen.
Hinsichtlich des Fusßboden ist selbstverständlich nur derjenige Schaden zu ersetzen, den Sie auch verursacht haben.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach dem Gutachten des Sachverständigen und die Wertberechnung des Fußbodens. Sobald Ihnen diese Unterlagen vorliegen, können Sie den von Ihnen verursachten Schaden unproblematisch beziffern, nachweisen und entsprechende Beträge Ihres Kautionsguthabens zurückfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph_A.
Wie alt ist denn der Fußboden ?
Nach Rechnung des Mieters (40 %) müßte er demnach 2,5 Jahre alt sein. Nach Rechnung der Versicherung (10 %) aber zehn Jahre.
gloria
Wie alt ist denn der Fußboden ?
Nach Rechnung des Mieters (40 %) müßte er demnach 2,5 Jahre alt sein. Nach Rechnung der Versicherung (10 %) aber zehn Jahre.[/quote:7b6f8]
Der Boden ist mindestens 10 Jahre alt. Der Gutachter hat sich auch angeschaut, wann zuletzt eine Modernisierung der Wohnung stattfand, und das war 1994.
Ach ja, bei einer Beratung durch den Mieterbund, muss man dort unbedingt Mitglied sein?
Christoph_A.
Dann hat die Versicherung mit den 10 % Recht. Mehr steht dem VM als Schadensersatz nicht zu. Die Gerichte gehen bei einem durchschnittlichen Teppichboden von einer Lebensdauer von zehn Jahren aus. Bei sehr hochwertigen Teppichen auch schon mal von 15 Jahren.
Aber hier 40 % zu verlangen, ist auch für mein Empfinden zu hoch. Den VM mit der Einschätzung der Versicherung konfrontieren, die als eine Art Rechtsberatung dient und auffordern, die Differenz zu erstatten.