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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen. Dabei sind Schäden am Fussboden entstanden, die ich der Haftpflichtversicherung gemeldet habe. Ein Gutachter war da, hat den Fussboden begutachtet und die Wohnung wurde übergeben.

Ich habe die Versicherung gebeten, den Schaden über mein Konto zu regulieren, und den Vermieter hat von meiner Kaution den Anteil des derzeitigen Zeitwertes (40%) des Bodens behalten. Das waren 211,00 Euro. Dazu kam noch der Abzug der Betriebskostenabrechnung von 2005 und der Anteil von 2006.

Jetzt hat sich meine Versicherung gemeldet und mir mitgeteilt, dass beim Boden ein Zeitwert von knapp 10% reguliert wird, das entspricht 80,00 Euro. Dieser Betrag wurde dem Vermieter überwiesen. Jetzt habe ich die Abrechnung der Kaution bekommen, der Vermieter hat die 211,00 Euro abgezogen und mir dafür einen Verrechnungsscheck über 80,00 Euro beigelegt.

Ist das überhaupt zulässig, schließlich habe ich gehört, dass bei einer Regulierung von der Versicherung der Vermieter nichts mehr einbehalten kann, also dürfte er doch auch nicht diesen Betrag aus der Haftpflicht einbehalten?

Weiterhin möchte ich gerne die Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen, wer kann mir da weiterhelfen? Gibt es noch alternative Möglichkeiten zu einem Rechtsanwalt, den der ist ja nicht gerade günstig.

Danke für eure Mithilfe
Gloria
Stichwörter: fragen + kautionsabrechnung

4 Kommentare zu „Fragen zur Kautionsabrechnung”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

hinsichtlich der Prüfung der Nebenkostenabrechnung empfehle ich, wenn Sie zu keinem Anwalt gehen wollen, den DMB damit zu beauftragen.

Hinsichtlich des Fusßboden ist selbstverständlich nur derjenige Schaden zu ersetzen, den Sie auch verursacht haben.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach dem Gutachten des Sachverständigen und die Wertberechnung des Fußbodens. Sobald Ihnen diese Unterlagen vorliegen, können Sie den von Ihnen verursachten Schaden unproblematisch beziffern, nachweisen und entsprechende Beträge Ihres Kautionsguthabens zurückfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph_A. Experte!

Wie alt ist denn der Fußboden ?

Nach Rechnung des Mieters (40 %) müßte er demnach 2,5 Jahre alt sein. Nach Rechnung der Versicherung (10 %) aber zehn Jahre.

gloria

Wie alt ist denn der Fußboden ?

Nach Rechnung des Mieters (40 %) müßte er demnach 2,5 Jahre alt sein. Nach Rechnung der Versicherung (10 %) aber zehn Jahre.[/quote:7b6f8]

Der Boden ist mindestens 10 Jahre alt. Der Gutachter hat sich auch angeschaut, wann zuletzt eine Modernisierung der Wohnung stattfand, und das war 1994.

Ach ja, bei einer Beratung durch den Mieterbund, muss man dort unbedingt Mitglied sein?

Christoph_A. Experte!

Dann hat die Versicherung mit den 10 % Recht. Mehr steht dem VM als Schadensersatz nicht zu. Die Gerichte gehen bei einem durchschnittlichen Teppichboden von einer Lebensdauer von zehn Jahren aus. Bei sehr hochwertigen Teppichen auch schon mal von 15 Jahren.

Aber hier 40 % zu verlangen, ist auch für mein Empfinden zu hoch. Den VM mit der Einschätzung der Versicherung konfrontieren, die als eine Art Rechtsberatung dient und auffordern, die Differenz zu erstatten.

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