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Gerrit hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

da ich hier neu bin, erst mal Hallo ;-)

Ich habe ein Problem mit dem Wohnungsamt der Stadt Köln.

Im Januar 2006 bin ich wegen arbeitslosigkeit zu meinem Bruder in die Wohnung gezogen. Er hatte 2 Zimmer und 1 Zimmer reichte ihm aus. Also habe ich das 2. Zimmer bekommen. Er hat in einer WGS Wohnung gewohnt. Als er im Oktober 2007 ausgezogen ist, haben wir uns keine weiteren Gedanken gemacht und ich bin in der Wohnung geblieben. Wir wußten nicht ob er längerfristig aus der Wohnung bleibt oder ggf. wieder in die Wohnung zurück zieht. Miete und Strom habe ich bezahlt und von meinem Bruder die Hälfte der Miete und Nebenkosten etc. bekommen. Jetzt ist eine Überprüfung gemacht worden und wir mußten Stellung zu diesem Sachverhalt nehmen. Das taten wir und haben den Sachverhalt schriftlich dem Wohnungsamt mitgeteilt. Vor ca. 2-3 Wochen habe ich dann einen Antrag auf einen WBS Schein bekommen und soll Angaben am Januar 2007 zu meinem Einkommen machen. Soweit ich weiß, liegt die Grenze bei 1.200,00 Euro im Jahr. In 2007 liege ich darüber. In 2006 war ich durchgehend arbeitslos und hätte einen WBS-Schein bekommen.

So nun meine Frage: Können die jetzt Rückwirkend die Angaben verlangen und muss ich ggf. mit Nachzahlungen rechnen. (Fehlbelegung oder so ähnlich) Was kann meinem Bruder drohen? Die Wohnungsgesellschaft hat bei meinem Bruder angerufen und mit Konseqenzen gedroht. Aber nur mündlich, nichts schriftliches, auch der WBS Antrag für mich war ohne Anschreiben und Rufnummer etc.

Kennt sich jemand mit so einem Sachverhalt aus? Bitte - ich freue mich über Tipps und Ratschläge.

Danke sehr!

4 Kommentare zu „WBS Wohnung aber kein WBS Schein”

Gerrit 24.03.2011 18:04

Sry für die Fehler im Text - hoffe es ist verständlich ^^

Balkonexperte Experte! 24.03.2011 19:29

Da dies keine Frage des Mietrechts ist, sollten Sie sich auf die Suche nach einem Forum für Sozialrecht/hilfe machen, oder aber direkt mit dem Wohnungsamt Kontakt aufnehmen und dort Ihre Situation erklären.

Gerrit 24.03.2011 19:47

Oh ja Sie haben wohl recht - Danke für den Hinweis.Ich werde mal beim Wohnungsamt vorsprechen.

D-D-I Profi 24.03.2011 19:49

Hallo Gerrit,
in Bezug auf die WG bzw. laengeres wohnen bei Ihren Bruder der ein Mieter der WG ist.
Haben Sie denn den Vermieter mitgeteilt (schriftlicher Nachweis vorhanden ?) das Sie fuer laengere Zeit mit in der Wohnung wohnen ?
Hat Ihr Bruder ein eigenen Mietvertrag mit den Vermieter abgeschlossen? Oder gibt es nur einen Hauptmieter und Ihr Bruder ist ein Untermieter ? Wenn Sie das beantworten koennen, kann in Bezug auf das Mietrecht bzw. die Probleme mit Ihren Vermieter besser geantwortet werden.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

Danke fuer Rueckantwort
D-D-I

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