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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben im Oktober unsere Wohnung gekündigt. Wir wohnten bis dahin in einem Zweifamilienhaus mit unserem Vermieter unter einem Dach.
Dies entbindet ihn wohl laut Gesetz davon, sich an die Heizkostenverordnung zu halten.
Nun möchte er das von uns verbrauchte Heizöl nicht zu dem Preis berechnen, für das er es letztes Jahr eingekauft hat, sondern zu dem Preis, den das Tank-wieder-vollmachen jetzt im Oktober gekostet hat.
Wir können das nicht nachvollziehen, denn das jetzt gekaufte Öl ist natürlich viel teurer und wird ja auch von unseren Nachmietern verbraucht werden und nicht von uns.
Die Betriebskostenabrechnung beinhaltet eine dicke Nachzahlung. Sollen wir die Beträge, die wir akzeptieren, z.B. fürs Warmwasser, überweisen und den Betrag für das Heizöl erst mal einbehalten?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!
Stichwörter: heizölpreis

1 Kommentar zu „Heizölpreis”

Susanne Experte!

Ja, so machen wie von Euch vorgeschlagen. Allerdings würde ich die Sache mit dem Öl an einen Ra übergeben, das scheint doch schwieriger zu sein.

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