Susanne
Wenn Du Hauptmieter bist nehme ich mal an, dass die anderen Untermieter sind.
1. gilt auch für diese Mietverträge nur eine schriftliche[/b:bb4fa] Kündigung !!! Liegt diese nicht vor, besteht weiterhin eine Mietzahlungspflicht.
2. beträgt die Kündigungsfrist immer 3 Monate. Es sei denn, sie wohnen möbiliert-davon hast Du aber nichts geschrieben.
3. gibt es in den Untermietverträgen eine Nachmieterklausel? Wenn ja, dann hat der Hauptmieter allerdings immer eine angemessene Überlegungsfrist, das sind i.d.R. 3 Monate.
Im Normalfall gibt es aber keine Nachmieterklausel- der Untermieter muss mit der gesetzlichen Frist schriftlich kündigen und ist dann raus aus dem Mietvertrag.
Gulliver
Hallöchen Alle Miteinander!!!!
Ich hätte einmal ein paar Fragen an euch....
zum 1.09.2007 wollte ich mit meiner besten Freundin zusammen in eine Wohnung ziehen, sprich eine WG aufmachen.
Leider klappte es von meiner Seite aus nicht, wegen persönlicher Probleme.
Nun hatte ich aber mit Ihr möbel im Wert über 3800Euro in Raten auf meinen Namen gekauft, von welcher wir sagten wir teilen uns die kosten. Ich schickte meinem Vermieter auch eine schriftliche Kündigung und er wurde auch von meiner besten Freundin per Telefon informiert.
Nun bin ich mit meiner Freundin im Klinch und der Vermieter sagte zu Ihr das bei Ihm kein Brief eingegangen sei...
Meine Freundin daraufhin!
muss ich halt weitere drei Monate die Miete zahlen.... Also sechs Monate insgesamt.
Das wären Pro Monat 235 Euro.
nun meine Frage!!!
Die Möbel behält sie da ich keinen Platz dafür habe.... Nun meinte sie sie zahle die Miete und ich solle die monatlichen Ratenkosten von 150 Euro zahlen.... Ich sei ja diejenige sie ausgezogen ist und selbst schuld wäre... Für Möbel die ich nicht besitze.. Habt ihr mir eine lösung????
GLG. moni
Ghostraider
Die Wohnung kann wenn ein Mietvertrag besteht gar nicht einseitig gekündigt werden.
Das heißt, hast Du mit deiner Freundin den Mietvertrag unterschrieben seid Ihr beide Mieter mit gleichen rechten.
Dieser Mietvertrag kann nur von beiden wieder gekündigt werden und der verbleibende muss mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen.
Jeder Vermieter hat gerne zwei gleichwertige Mieter in einem Vertrag damit er bei Unregelmäßigkeiten (bei der Mietzahlung) immer auf den anderen zurückgreifen kann.
Aus dem Grund wird vielleicht der Vermieter die Kündigung nicht erhalten haben.
Eine Kündigung sollte am besten persönlich mit einem Zeugen übergeben werden, der aber auch weiß was man aus der Hand gibt.
Mit den Möbeln ist es so das es zwei verschiedene Sachen sind und nur bei gegenseitigem Einverständnis so wie vorgeschlagen gehandhabt werden kann.
Es wäre dann ein mündlicher Vertrag der nicht einseitig geändert oder gebrochen werden kann.
Wenn Du der Freundin sagst das Du keine Verrechnung haben möchtest und eine andere Einigung vorschlägst kann Sie das annehmen oder auch abschlagen. Nur Sie kann nicht alleine bestimmen wie was laufen soll.
Also, miteinander reden und einen gemeinsamen Weg finden.
Gruß
ghost