forsetis 04.11.2017 09:09
Üblicherweise zahlen Familienangehörige in solch einem Fall die auflaufenden Betriebskosten der Wohnung. Das muss auch nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
GreenRose 04.11.2017 11:23
Könntest du mir das genauer erklären? Kann man das in einem Vertrag festhalten und wenn ja, wie müsste das fann aussehen?
forsetis 04.11.2017 17:40
Ich würde in solch einem Fall einen ganz normalen Mietvertragsvordruck nemen und als Miete einen symbolischen Preis von 1.- Euro einsetzen plus Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung.
GreenRose 04.11.2017 20:04
Also wir wollen schon etwas zahlen, aber meine Eltern wollen keinen Gewinn machen.
Wir wollen uns an den Nebenkosten beteiligen und brauchen das aber schriftlich. Wir wollten aber auch nicht das meine Eltern dann Steuern zahlen müssen, aber wenn ich das im Internet jetzt richtig gelesen habe, müssen sie nur Steuern zahlen, wenn sie Gewinn machen oder?
Und wir bzw. mein Lebensgefährte braucht einen Nachweis bzw. Vertrag, damit er für die Gerichtskostenhilfe etwas zum Nachweisen hat, dass er diese Ausgaben hat. Wenn er da nichts angeben kann, bekommt er die Unterstützung für die Gerichtskosten nicht und das wäre echt schlimm, weil wir nicht viel verdienen.
Kann uns da keiner sagen, wie wir das genau machen müssen?