Asmodine
Alles läuft augenscheinlich darauf hinaus, dass der Vermieter behauptet, er hätte keine Mängelanzeige erhalten. Darauf stützt sich auch sein Anwalt.
Ihr seid nun in der Beweispflicht, dass ihm die Forderungen/Mängelliste zu gegangen ist. Möglich wären Zeugen, als ihr den Brief in den Briefkasten des Vermieters geworfen habt oder Einschreiben (besser noch mit Rückschein). Sehr zweifelhaft ist allerdings, dass beide Briefe, die ihr ihm geschrieben habt verloren gegangen sein soll.
Fraglich und offen bleibt die Unterschrift. Es könnte sein, das jemand im Auftrag des Vermieters gehandelt hat.
Richtig und auch rechtlich beraten kann euch jedoch nur der Mieterschutzbund oder aber ein Anwalt <!-- s --><!-- s -->
Wichtig: Widersprecht der Klage mit eurer Begründung (Kopien eurer Schreiben an den Vermieter beilegen, ebenso das Gutachten des Schimmelexperten) innerhalb der genannten Frist beim zuständigen Gericht[/u:d82cf]. Eventuell bittet ihr um Zeitaufschub, damit euch genügend Zeit bleibt um euch rechtlich abzusichern.[/b:d82cf]
Macht ihr das nicht, erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage bei euch ein Vollstreckungsbescheid. Beantragt der Vermieter zugleich die Parteizustellung des Vollstreckungsbescheids (Gerichtsvollzieher), dann kann er zeitgleich mit der Zustellung die Forderung durch den Gerichtsvollzieher bei euch beitreiben lassen.
Lieben Gruss und viel Glück
Asmodine
Gast
Alles läuft augenscheinlich darauf hinaus, dass der Vermieter behauptet, er hätte keine Mängelanzeige erhalten. Darauf stützt sich auch sein Anwalt.
Ihr seid nun in der Beweispflicht, dass ihm die Forderungen/Mängelliste zu gegangen ist. Möglich wären Zeugen, als ihr den Brief in den Briefkasten des Vermieters geworfen habt oder Einschreiben (besser noch mit Rückschein). Sehr zweifelhaft ist allerdings, dass beide Briefe, die ihr ihm geschrieben habt verloren gegangen sein soll.
Fraglich und offen bleibt die Unterschrift. Es könnte sein, das jemand im Auftrag des Vermieters gehandelt hat.
Richtig und auch rechtlich beraten kann euch jedoch nur der Mieterschutzbund oder aber ein Anwalt <!-- s --><!-- s -->
Wichtig: Widersprecht der Klage mit eurer Begründung (Kopien eurer Schreiben an den Vermieter beilegen, ebenso das Gutachten des Schimmelexperten) innerhalb der genannten Frist beim zuständigen Gericht[/u:8a875]. Eventuell bittet ihr um Zeitaufschub, damit euch genügend Zeit bleibt um euch rechtlich abzusichern.[/b:8a875]
Macht ihr das nicht, erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage bei euch ein Vollstreckungsbescheid. Beantragt der Vermieter zugleich die Parteizustellung des Vollstreckungsbescheids (Gerichtsvollzieher), dann kann er zeitgleich mit der Zustellung die Forderung durch den Gerichtsvollzieher bei euch beitreiben lassen.
Lieben Gruss und viel Glück
Asmodine[/quote:8a875]