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Ob Wohngeld gezahlt wird und wie hoch es ausfällt, hängt vom Gesamteinkommen der Haushaltsangehörigen und von der Höhe der monatlichen Wohnkosten ab. Deshalb muss der Antragsteller eine ganze Reihe von Formularen und Belegen vorlegen. Neben Personalausweis oder Pass braucht er den Mietvertrag und einen Nachweis über die gezahlte Miete. Des weiteren muss er die Einkommen jedes zum Haushalt gehörenden Familienmitglieds nachweisen. Auch der Wohnort spielt eine Rolle.<br />
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Die Höchstbeträge, bis zu denen Mieten bezuschusst werden, sind in sechs Mietenstufen gestaffelt, die sich am örtlichen Mietniveau orientieren. Selbst wenn die Miete darüber liegt, wird nur bis zu dieser Grenze Wohngeld bewilligt. Auskunft über die in Ihrer Region geltende Stufe erteilt die Wohngeldstelle.<br />
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Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen ermittelt der Sachbearbeiter der Wohngeldstelle mit Hilfe der Wohngeldtabelle die Höhe des Mietzuschusses. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Kind beantragt Wohngeld für seine Mietwohnung in einer Gemeinde der Mietenstufe 3. Der Vater ist Alleinverdiener mit einem monatlichen Gesamteinkommen von 1094,10 Euro. Die Bruttokaltmiete beträgt 385 Euro. Daraus ergibt sich ein Mietzuschuss von 68 Euro pro Monat.<br />
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Ist das Wohngeld erst einmal bewilligt, wird es in der Regel ein Jahr lang gezahlt. Wenn sich die finanzielle Situation der Familie dann nicht verbessert hat, muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Tipp: Den Antrag zwei Monate vor Ablauf des Jahres einreichen, damit das Wohngeld nahtlos weiter gezahlt werden kann. Rückwirkend wird kein Wohngeld bewilligt. ddp.vwd/ref/mwo <br />