Susanne
1) Ja, nach der Heizkostenverordnung (findes Du hier unter "Gesetze" dürfen 50-70% nach Verbrauch und 30-50% nach Grundkosten abgerechnet werden.
2) K.A. - mal mit anderen Häusern der Stadt vergleichen.
3) Die Auskunft müsste von der Ista kommen. Verbrauchsmessgeräte sind Pflicht, warum sollte das im BAd anders sein?
4) Schon mal entlüftet? Ansonsten defekt, muss repariert werden.
5) Du bist lediglich verpflichtet, dass das Eigentum des VM 's keinen Schaden nimmt. Möglicherweise könnte das Heizen dazugehören, wenn z.B. Rohre bei Dir einfrieren könnten, die Wohnung innerhalb des Hauses eine schlechte Lage hat oder zu Schimmel neigt etc. Ansonsten muss der VM Dir zugestehen, dass Du nach Deiner persönlichen Vorliebe heizen darfst. Also, wer's gern kühler mag dem können nicht 24 Grad vorgeschrieben werden.
Ich heize z.B. seit 15 Jahren nicht im Schlafzimmer...
fin
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-Moderator-
bert71
Hallo Nina,
was mir bei dir auffällt:
die 317.99 € sind ja für 12 Monate berechnet, du wohnst aber erst 7 Monate dort (7/12 von 317,99 = 185,50) ...
den Rest müsste eigentlich der Vormieter zahlen, oder der Vermieter, falls die Wohnung leer stand.
es gibt 204,88 HKV-Einheiten, von denen du 29,01 verbraucht hast (das sind 14,16 % der gesammten Einheiten)
deine Wohnungsgröße beträgt 55,87 m2, das sind nur 10,6% der Gesamtfläche;
und wenn du dann erst 7 Monate da wohnst musst du sehr viel geheizt haben!!
- Liegt die Wohnung vielleicht unterm Dach, da ist der Wärmeverbrauch viel höher, als z.B. bei einer Wohnung, die von anderen "mitgeheizt" wird (weil sie inmitten anderer Wohnungen liegt)
Wurden denn zum Mieterwechsel die HKV- Einheiten abgelesen??
zu 2...
kommt ja immer drauf an, wo man wohnt.
Ich komme aus dem Rheinland, also im Winter ist es dort eher "wärmer"
als z.B. in Bayern Alpennähe
Wir hatten in 2005 Heizkosten (Brennstoff Gas + Wartung etc) von ~ 6.600 Euro verteilt auf 992 m2...
unsere Heizungsanlage ist jedoch auch erst ca. 3 Jahre alt!
Lg,
Bert
Berni911
Hallo Bert und andere,
es ist natürlich Quatsch, das man anteilig seiner Monate zahlt! Dafür gibt es Heizgradtage und die ISAT wird das schon richtig berechnet haben.
Auffällig ist, das die Dame schreibt, sie hätte 35 € pro Monat Heizkostenvorauszahlung geleistet! Wie dieser Betrag zu satnde kommt würde mich mal interessieren, sind das doch mal grad 0,60 €/m². Liegt hier ein Betrug am Mieter vor ? Seit wann muß eigendlich ein NAchmietzer die Nutzerwechselgebühr bezahlen ?????????? Er ist ja nicht der Verursacher!
Ach ich seh grad, es sind 55,87m² also nach heizgradtagen hochgerechnet müssten das ja noch viel mehr Wohnfläche und somit eine noch niedrigere Vorauszahlung sein !
Das wäre doch malm etwas für Sabine, gibt es da nicht ein Urteil, über das schönrechnen der Warmmiete mittels niedriger BKA-Vorauszahlungen?
Dann solltest du jetzt sofort deinen Vermieter oder noch schlimmer, deine Vermieterin darüber in Kenntnis setzen, dass deine Heizkörper nicht regelbar ist und dass ein HKVV fehlt und dieser Missstand umgehend behoben werden muß. Immer schön schriftlich !!!! Also nicht aus lauter Faulheit irgendwo auf Band sprechen. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Ob die Ölmenge ok uis, ist wie immer das Problem der Bausubstanz. Kann man also nicht beantworten.
So ciao <!-- s --><!-- s -->