Berthelstal 10.12.2010 17:53
Hier können Ihnen nur Tipps gegeben werden. Es ist keine Rechtsberatung. Ihr Anliegen ist schon sehr umfangreich, da sollten Sie schon professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
edy 10.12.2010 18:12
Hallo bierjoern ,
Beim messen nicht vergessen:
Flur,Keller,Waschküche...
lg
edy
Balkonexperte 10.12.2010 19:00
Beim messen nicht vergessen:Flur, Keller, Waschküche...
Gehöhren nicht zur Wohnfläche, saußer es ist der Flur hinter der Wohnungstür gemeint. Aber mit 25% ist der Balkon mit dabei!
Bladder 11.12.2010 09:19
Zur Wohnflächenberechnung sollte man sich diesen Link anschauen: http://www.immopilot.de/Mieter/Wohnflachenberechnung/grundfaewohnflachenberechnung.html.
Sie sollten, bevor Sie sich in Unkosten stürzen, selbst das Maßband in die Hand nehmen!
Wenn Sie Differenz feststellen, dann konfrontieren Sie Ihren Vermieter mit Ihrem Ergebnis.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietminderung möglich.
Wenn es sich bei den Schäden am vermietereigenen Laminatboden um Abnutzung durch die Benutzung handelt, dann gehört die Beschädigung dem Vermieter.
Wieso eigentlich sollte die Haftpflichtversicherung nicht einspringen? Ich sehe keinen Allmählichkeitsschaden! Wichtig ist natürlich die rechtzeitige Meldung der Beschädigung an den Versicherer. Nicht vergessen, im Schadensfall wird nur Zeitwert gezahlt und die Haftpflichtversicherung ist auch ein passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Forderungen).
Und noch was zu Versicherungen: Die Rechtsschutzversicherung hat Wartezeiten und Ausschlüsse, wenn es sich um den Beginn eines Schadensereignisses handelt. Daher ist sie für diesen Fall so wichtig wie ein Kropf!