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bierjoern hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich hab folgendes Problem: Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung, die laut Mietvertrag 38m2 gross ist. Nun habe ich die Wohnung vermessen lassen (aufgrund der Dachschrägen hatte ich den Verdacht dass der Vermieter bei der Grösse geschummelt hat), rausgekommen ist eine Grösse vom 32,2 m2, also ist die Wohnung fast 15% zu klein.
Ich würde jetzt probieren die Miete zu senken und die zuviel gezahlte Miete der letzten 3 Jahre zurückfordern, es gibt allerdings ein paar Sonderfälle bei mir:

-Ich habe einen Laminat-Parkettfussboden. Der ist dummerweise ziemlich beschädigt, der Vermieter will dass ich den austausche. Handelt sich um Kleb-Laminat, daher muss wohl alles getauscht werden, ausserdem gehe ich davon aus dass meine Haftpflichtversicherung das nicht bezahlt, da es sich wohl um einen Allmählichkeitsschaden handelt (Steinchen hatten sich unter der Wohnungstür verfangen und über Monate den Boden halbkreisförmig zerkratzt). Jetzt dachte ich mir, um mir Scherereien zu ersparen biete ich dem Vermieter einen Deal an: Ich verzichte auf Mietminderung und Mietnachzahlung, dafür bemängeln die meinen Fussboden nicht. Da ich sowieso in ca. 1 Jahr umziehen möchte, würden die Mietminderungen und -nachzahlungen bei mir etwa dasselbe betragen, wie die Reparatur des Fussbodens.

Was haltet ihr davon? Kann mann bei einer schriftlichen Vereinbarung da etwas falsch machen?
Ausserdem habe ich gehört, das der Vermieter das Haus evtl bald verkaufen möchte. Würde eine solche Abmachung, falls sie zustande kommt, dann auch automatisch für den neuen Besitzer gelten? Nicht das DER dann trotzdem verlangt, ich müsste den Boden austauschen.

Ausserdem hab ich etwas Angst, der Vermieter könnte wegen der Wohnungsgrösse vor Gericht ziehen. Beim Mieterverein (leider sind die dort immer etwas kurz angebunden, um alle Fragen ausführlich zu beantworten, daher frage ich hier) meinten die, in dem Fall würde dann ein gerichtlicher Sachvollständiger bestellt, der nochmal nachmisst, das würde aber 3000 Euro kosten. Das würde ja in dem Fall, dass ich unterliege, an mir hängenbleiben. Würde es Sinn machen, vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, und würde die das abdecken? Und würde die dann überhaupt dann (also wohl in ein paar Monaten) schon gelten,
oder kriegt mann erst Rechtshilfe, wenn mann da über ein Jahr oder so schon drin ist?

Freue mich über eure Meinungen!

4 Kommentare zu „Wohnung 15% kleiner als im Mietvertrag”

Berthelstal Experte! 10.12.2010 17:53

Hier können Ihnen nur Tipps gegeben werden. Es ist keine Rechtsberatung. Ihr Anliegen ist schon sehr umfangreich, da sollten Sie schon professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

edy Experte! 10.12.2010 18:12

Hallo bierjoern ,
Beim messen nicht vergessen:
Flur,Keller,Waschküche...

lg
edy

Balkonexperte Experte! 10.12.2010 19:00

Beim messen nicht vergessen:Flur, Keller, Waschküche...

Gehöhren nicht zur Wohnfläche, saußer es ist der Flur hinter der Wohnungstür gemeint. Aber mit 25% ist der Balkon mit dabei!

Bladder Experte! 11.12.2010 09:19

Zur Wohnflächenberechnung sollte man sich diesen Link anschauen: http://www.immopilot.de/Mieter/Wohnflachenberechnung/grundfaewohnflachenberechnung.html.
Sie sollten, bevor Sie sich in Unkosten stürzen, selbst das Maßband in die Hand nehmen!
Wenn Sie Differenz feststellen, dann konfrontieren Sie Ihren Vermieter mit Ihrem Ergebnis.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietminderung möglich.

Wenn es sich bei den Schäden am vermietereigenen Laminatboden um Abnutzung durch die Benutzung handelt, dann gehört die Beschädigung dem Vermieter.

Wieso eigentlich sollte die Haftpflichtversicherung nicht einspringen? Ich sehe keinen Allmählichkeitsschaden! Wichtig ist natürlich die rechtzeitige Meldung der Beschädigung an den Versicherer. Nicht vergessen, im Schadensfall wird nur Zeitwert gezahlt und die Haftpflichtversicherung ist auch ein passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Forderungen).

Und noch was zu Versicherungen: Die Rechtsschutzversicherung hat Wartezeiten und Ausschlüsse, wenn es sich um den Beginn eines Schadensereignisses handelt. Daher ist sie für diesen Fall so wichtig wie ein Kropf!

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