Gast hat diese Frage gestellt
Nächtliche Bürotätigkeit des Wohnungsnachbarn als Mietminderungsgrund
Bürotätigkeiten in einer Wohnung über der zu einem Mietzins im obersten Preissegment gemieteten Wohnung, die überwiegend erst nach 22 Uhr ausgeübt werden, begründen bei einem Kaltmietzins von DM 1.428,-- eine Mietzinsminderung von 136,-- monatlich.
AG Potsdam, Urteil vom 12.07.2001, Aktenzeichen: 26 C 82/01, NZM 2002, S. 68.