forsetis 24.06.2015 10:38
Das hat mit Mietrecht nichts zu tun, das ist eher Kindergartenniveau, wo es darum geht, dass man mit dem Kevin nicht spielen will, weil der doof ist.
sasela 02.07.2015 12:17
Hallo Hubi123,
sind denn entscheidende Mängel vorhanden? Ich meine Schönheitsreperaturen müssen gemacht werden, egal, wer das bewertet, wenn die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen wird, dann musst du für die entstandenen Schäden aufkommen.
Gab es denn ein Übergabeprotokoll zu Beginn? Dort ist doch festgelegt in welchem Zustand die Wohnung vorher war.