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Hubi123 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe folgende Frage.
Zum Hintergrund: Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus mit den Eltern unserer Vermieter zusammen, leider ist das Verhältnis nicht das Beste und wir haben uns entschieden zu kündigen. Da meine Vermieter zu weit weg wohnen um die Wohnungsübergabe selbst durchzuführen, gehe ich davon aus, dass das der Vater meiner Vermieter machen wird. Allerdings haben wir mittlerweile ein so schlechtes Verhältnis, dass er aus meiner Sicht die Übernahme nicht objektiv durchführen kann.
Kann ich die Übernahme durch ihn verweigern? Wenn ja, wer kann/sollte sie dann durchführen?
Ich hatte schon an einen Schiedsmann gedacht.

Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten.

2 Kommentare zu „Wohnungsübernahme”

forsetis Experte! 24.06.2015 10:38

Das hat mit Mietrecht nichts zu tun, das ist eher Kindergartenniveau, wo es darum geht, dass man mit dem Kevin nicht spielen will, weil der doof ist.

sasela 02.07.2015 12:17

Hallo Hubi123,
sind denn entscheidende Mängel vorhanden? Ich meine Schönheitsreperaturen müssen gemacht werden, egal, wer das bewertet, wenn die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen wird, dann musst du für die entstandenen Schäden aufkommen.

Gab es denn ein Übergabeprotokoll zu Beginn? Dort ist doch festgelegt in welchem Zustand die Wohnung vorher war.

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