Tomraid
Hallo Mariechen,
eine schnelle Hilfe wäre der Anwalt. Erstmal einziehen, Mängel schriftlich zur Beseitigung auffordern. 14 Tg Frist.
Vorsorglich die Meitzahlung (Grundmietzahlung einstellen, bis die Mängel beseitigt sind). Betriebskosten und Heizkosten würde ich gesondert zahlen.
Weiterhin würde ich eine Mietminderung bis zur Fertigstellung geltend machen.
Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung im vertragsgemäßem Zustand zu übergeben, macht er das nicht, macht er sich Schadensersatzpflichtig.
Viel Glück und Erfolg
Gast
Hallo Mariechen,
eine schnelle Hilfe wäre der Anwalt. Erstmal einziehen, Mängel schriftlich zur Beseitigung auffordern. 14 Tg Frist.
Vorsorglich die Meitzahlung (Grundmietzahlung einstellen, bis die Mängel beseitigt sind). Betriebskosten und Heizkosten würde ich gesondert zahlen.
Weiterhin würde ich eine Mietminderung bis zur Fertigstellung geltend machen.
Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung im vertragsgemäßem Zustand zu übergeben, macht er das nicht, macht er sich Schadensersatzpflichtig.
Viel Glück und Erfolg[/quote:8f1e8] <!-- s --><!-- s -->