Balkonexperte 18.10.2010 13:05
Warum nur drohen? Man nimmt Sie doch nicht ernst, wenn Sie schon wieder drohen. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen und dann mindern, wenn sich der Lärm nicht legt.
Sie schreiben von Kindern, aber ich denke, dass die schon so alt sind, um zu wissen, was sie machen. Denn sonst ist es schwierig gegen Kinderlärm vorzugehen.
Aber was sagen die Eltern dazu, die wohnen doch mit in der Wohnung, oder?
Mfame 18.10.2010 14:44
Danke, für die schnelle Antwort!
Ja, die Eltern wohnen auch mit in der Wohnung, versuchen sich aber rauszureden, indem sie jedes Mal, wenn man sie anspricht, behaupten, sie wären es nicht, und würden keinen Lärm hören. Aber ich sehe die Kinder ja durchs Fenster tanzen.
Ich habe ja schon mehrmals versucht die Sachen mit den Eltern zu klären, aber wo keine Einsicht ist, kann auch nichts verändert werden.
Die Kinder sind zwischen 10 und 14 Jahren. Ich denke mal, dass man in diesem Alter weiß, was man machen darf und was nicht...
Danke nochmals!
Bladder 18.10.2010 15:41
Die Mietminderung ist gegeben, wenn der Wohnwert gesunken ist. Der Beweis liegt beim Mieter.
Der § 536 BGB ist die gesetzliche Grundlage.
Dort ist nachzulesen, dass man nichts anzudrohen braucht und auch keine Termine setzen muss.
In diesem Fall brauchen Sie aber einen Beweis, dass der Lärm auch tatsächlich stattfindet bzw. stattgefunden hat. Dazu bedient man sich eines "Lärmprotokolls"!
Also, über einen bestimmten Zeitraum, vielleicht eine Woche, jede Störung notieren.
Dieses Lärmprotokoll legt man dem Vermieter vor, mit dem gleichzeitigen Hinweis auf eine Mietminderung. Die Mietminderung wird direkt mit der Mietzahlung verrechnet.Die Höhe ist individuell zu bestimmen. Es gibt da keine einheitliche Rechtsprechung.
Im Internet kann man unter "Mietminderung" Beispielurteile finden.
Die Reaktion des Vermieters könnte eine Abmahnung an die Störenfriede sein.
Eine Rücksprache mit einem Mieterverein ist zu empfehlen.