Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

also im Juli bin ich nun in eine Wohnung eingezogen, die sich mittlerweile schon regelrecht als "lebensbedrohlich" entpuppt hat.
abgesehen davon, dass die wohnung ungepflegt (zum teil mit löchern in der decke und rissen an den dreckigen wänden) mir übergeben wurde, fing es damit an,
- dass die tür überhaupt nicht abzuschließen geht; das schloss harkt zum teil und hängt völlig locker in der tür.
- dann fiel mir bei der ersten benutzung schon die duschhalterung entgegen,
- zudem ist ein wasserhahn ist undicht, so dass das wasser hochschwappt, wenn ich ihn anmache,
- und zu guter letzt, fiel ein oberer fensterrahmen samt fensterscheibe einfach so heraus, als das fenster offen war![/b:82c59]

das ist doch nicht mehr zumutbar, mehr noch, lebensgefährlich!!

habe ich nun das recht sofort zu kündigen? (ohne die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten?)[/b:82c59]


PS: übrigens als ich meinem vermieter von den ersten mängeln zu anfang berichtete, erwiederte dieser nur, "dass das gar nicht sein könne"

solch eine unmenschliche frechheit habe ich noch nie erlebt!!

Ich bitte um euer Rat, da ich so schnell wie möglich aus diesem Kabuff raus muss

UND wie muss ich jetzt handeln?[/b:82c59][/u:82c59]
Stichwörter: wohnung + bitte + dringend + fällt + hilfe

1 Kommentar zu „Wohnung fällt auseinander-brauche dringend Hilfe bitte :(”

Der_Mario Experte!

Setze den Vermieter von allen Mängeln schriftlich in Kenntnis und verlange deren Beseitigung. Setze ihm dafür eine angemessene Frist.
Teile ihm mit, dass Du nach Ablauf der Frist selbst Angebote von Fachfirmen einholen wirst und die Mängel auf seine Kosten beseitigen lassen wirst. Da Du Auftraggeber bist, musst Du natürlich erstmal selbst zahlen, darfst aber die Rechnungen mit Deinen Mietzahlungen aufrechnen.

Einen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich hier nicht, möglicherweise kannst Du aber die Miete mindern und dadurch Druck auf den Vermieter ausüben. Welche Höhe da angemessen ist, kann man so generell nicht sagen, da solltest Du Dich vom Mieterverein oder einem Fachanwalt beraten lassen.

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