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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
also sorry, aber bis zur abgabe der eidestattlichen versicherung muß ja schon einiges geschehen, so schnell kommt die eigentlich nicht.

die abgabe der ev bedeutet doch in der regel, dass der schuldner den kopf in den sand gesteckt hat und sich nicht um auswegmöglichkeiten gekümmert hat.

wenn sie beide arbeitslos geworden sind, dann hätten sie ja wohl arbeitslosengeld erhalten können, so dass sie weiter über geld verfügt hätten.

wenn die vermieter da vorsichtig sind, ist das absolut verständlich und auch gerechtfertigt.

vielleicht hätten sie frühzeitiger sich um hilfe bemühen sollen, ich denke, das kind ist jetzt in den brunnen gefallen.

5 Kommentare zu „Wohnung finden trotz Eidesstattlicher Versicherung???”

muggel

also sorry, aber bis zur abgabe der eidestattlichen versicherung muß ja schon einiges geschehen, so schnell kommt die eigentlich nicht.

die abgabe der ev bedeutet doch in der regel, dass der schuldner den kopf in den sand gesteckt hat und sich nicht um auswegmöglichkeiten gekümmert hat.

wenn sie beide arbeitslos geworden sind, dann hätten sie ja wohl arbeitslosengeld erhalten können, so dass sie weiter über geld verfügt hätten.

wenn die vermieter da vorsichtig sind, ist das absolut verständlich und auch gerechtfertigt.

vielleicht hätten sie frühzeitiger sich um hilfe bemühen sollen, ich denke, das kind ist jetzt in den brunnen gefallen.[/quote:4b356]

Danke für die einfühlsame und hilfreiche Antwort auf meinen Beitrag;
hier meine Antwort:
Wir haben Arbeitslosengeld beantragt und erhalten. Allerdings hat man monatliche Zahlungsverpflichtungen, die man selbst bei Erhalt von Arbeitslosengeld mit dem Wegfallen von zwei (von zwei!) Einkommen bewältigen kann. Soviel dazu.

Natürlich ist es gerechtfertigt, dass Vermieter vorsichtig sind. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Deutschen Bürger, die die Eidesstattliche Versicherung abgelegt haben, keine Wohnungen mehr in Deutschland bekommen können. Schließlich sind derzeit aufgrund der Hartz-IV-Gesetze Tausende von Familien, die Leistungen nach Hartz IV beziehen, im Zuge der Angemessenheit der Wohnungen zum Umzug gezwungen. Es kann ja nicht sein, dass alle diese Menschen jetzt auf der Straße wohnen.

Daher erneut meine Frage:
Gibt es hier jemanden, der mir einen Rat hinsichtlich dem Finden einer Wohnung trotz Eidesstattlicher Versicherung geben kann?[/b:4b356]

Im Voraus schon vielen Dank für die Mühe.

VG
Muggel

PS: Wir haben keine Mietschulden und wohnen bereits seit 10 Jahren in der derzeitigen Wohnung. Ich habe mir vom Einwohnermeldeamt sogar eine Meldebestätigung dahingehend ausstellen lassen.
Wäre das eventuell hilfreich?

Susanne Experte!

Lassen Sie sich vom derzeitigen Vermieter bestätigen, dass Sie nie mit der Miete und den NK-Vorauszahlungen in Verzug waren.
So eine Art "Mieterzeugnis" vielleicht...

immomaster aktiver Benutzer

hallo,

ich kann verstehen, dass sie mit meiner antwort nicht glücklich sind.

aber tatsache ist doch, dass nach abgabe der ev für gläubiger nichts mehr zu machen ist.

kein gerichtsvollzieher wird auch nur einen vollstreckungsazftrag ausführen.

wenn sie also mit der miete in rückstand geraten würden, könnte der vermieter zwar einen titel erwirken, doch bekommen täte er darauf zunächst nichts.

welcher vermieter geht denn dieses risiko ein? da nutzt auch keine bescheinigung vom vormieter, denn die sagt leider über die zukunft nichts aus.

muggel

Lassen Sie sich vom derzeitigen Vermieter bestätigen, dass Sie nie mit der Miete und den NK-Vorauszahlungen in Verzug waren.
So eine Art "Mieterzeugnis" vielleicht...[/quote:feceb]

Hallo Susanne,

eine solche Bestätigung werde ich mir morgen gleich vom Vermieter holen. Vielen Dank für den Hinweis. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

VG
Muggel

muggel

hallo,

ich kann verstehen, dass sie mit meiner antwort nicht glücklich sind.
aber tatsache ist doch, dass nach abgabe der ev für gläubiger nichts mehr zu machen ist. kein gerichtsvollzieher wird auch nur einen vollstreckungsazftrag ausführen. wenn sie also mit der miete in rückstand geraten würden, könnte der vermieter zwar einen titel erwirken, doch bekommen täte er darauf zunächst nichts. welcher vermieter geht denn dieses risiko ein? da nutzt auch keine bescheinigung vom vormieter, denn die sagt leider über die zukunft nichts aus.[/quote:73d5f]

Ihre Antworten sind nicht nur nicht hilfreich, sondern auch völlig fehl am Platze, da uns bekannt ist, welches Risiko ein Vermieter eingehen würde, wenn er jemandem eine Wohnung vermietet, der die EV abgegeben hat. Auch die Wirkweise der EV an sich ist uns bekannt.
Fakt ist nun einmal, dass wir die EV abgelegt haben und sich nun eben die Frage stellt, wie man in so einem Fall eine Wohnung finden kann. Ihre Beschreibungen der Gründe für Vermieter, uns abzulehnen, helfen hier nicht. Die sind bereits bekannt.
Was Sie tun ist so, als ob man einem ehemaligen Strafgefangenen, der um eine Anstellung bittet, im Detail erklärt, weshalb kein Arbeitgeber ihn einstellen würde. Es geht hier um Hilfestellung und nicht um Analyse der negativen Situation.

Interessant wäre deshalb nun die Antwort auf die Fragen:

Wie kann man als Mieter mit EV eine Wohnung finden?
Gibt es evtl. Institutionen, die helfen können?
An wen kann man sich wenden?[/b:73d5f]

Im Voraus schon danke für die Hilfe.

VG
Muggel

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