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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöle,

seit kurzem verwalte ich die Wohnung meiner Mutter. Die Wohnung war bis vor einige Wochen jahrelang an eine Mieterin vermietet. Meine Eltern haben immer eine Pauschalmiete incl. der Heizkosten etc. gefordert und seit Jahren auch keine Mieterhöhung durchgeführt und auch in Zukunft ist eine Erhöhung wohl eher nicht geplant.

Nun habe ich nach einiger Zeit und einigen Besichtigungen einen Interessenten gefunden. Die Miete wird aufgrund der heutigen wirtschaftlichen Situation etwas niedriger sein als vorher und wieder eine Pauschalmiete incl. Heizung etc.

Der Interessent war etwas irritiert, da an den Heizkörpern keine Meßinstrumente angebracht sind. Da fast alle Wohnungen von den Eigentümern bewohnt werden, hat sich die Eigentümerversammlung vor Jahren wohl geeinigt pauschal abzurechnen.

Kann ich den Mietvertrag nun mit der Pauschalmiete abschließen? Im Mietvertrag wird eindeutig geregelt, dass die mtl. Miete sozusagen "Endpreis" ist und Heizung, Wasser, Kabelfernsehen etc. beinhaltet.
Ist die gegenseitige Vereinbarung einer Pauschalmiete unzulässig?
Falls nicht, wie kann ich dann aber die Heizkosten etc. berechnen.

Für Eure Hilfe wär ich höchst dankbar.
Stichwörter: pauschalmiete + heizkosten + incl

5 Kommentare zu „Pauschalmiete (incl. Heizkosten)”

Rano Experte!

Da Du den Verbrauch der Eigentumswohung nicht exakt bestimmen kannst, kannst Du dem Mieter auch keine Betriebskostenabrechnung erststellen, die rechtssicher wäre. Von daher mußt[/b:64455] Du wohl über eine Pauschale berechnen.
Allerdings: Für eine spätere Erhöhung der Pauschale müßtest Du genau nachweisen können, wieso sie sich erhöhen soll. Wenn Dein Mieter ein Lehrer oder sonstiger Schlauberger ist, wird's kompliziert.

Ich mag WEG nicht ... gar nicht. <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Gruß
Ralph

Raindancer

Hallöle

und danke für Deine Antwort.
Da meine Eltern in den letzten Jahren eine Mieterhöhung nicht erforderlich hielten, wird das wohl auch künftig erstmal so sein. Sie sind da ähnlich eingestellt wie mein Vermieter. Da kommt auch nur im Schnitt alle 3 Jahre von der Verwaltung ein freundlicher Brief über eine kleinere Erhöhung.

Ich verstehe, dass ich für eine spätere Erhöhung der Pauschale die Gründe im einzelnen nachweisen müßte.
Aber unabhängig davon kann ich doch sicher im Mietvertrag vereinbaren, dass die Pauschalmiete bspw. im Rahmen des Lebenshaltungsindex o.ä. erhöht werden kann? Oder?

Gruß
Ralf

Ach ja, anfänger-Frage: Was ist WEG?

Rano Experte!

Naja, das wäre ein gangbarer Umweg.
Per Indexmiete ist aber nur die Nettomiete angesprochen.
Wenn Du nun die Miete im Grunde bestehen lassen willst, aber die Erhöhung der Betriebskosten über diesen Umweg realisiseren möchtest ...
.. ich sehe nicht, was dem entgegenspricht.

Aber es ist ein Hilfskonstrukt und irgendwann sind dessen Möglichkeiten ausgeschöpft.

WEG = WohnungsEigentumsGesetz, also vereinfacht "Eigentumswohnungen".
Die Anzahl der Eigentümergemeinschaften ohne irgendwelche nervigen Reibereien ist gering. Jeder hat Macht, jeder meint sich profilieren zu müssen etc.

Rano Experte!

Noch ein Nachtrag:
Der Entschluß der Eigentümerversammlung, eine pauschalisierte Heizkostenberechnung durchzuführen, ist auch im WEG nicht zulässig!
Das hätte der Verwalter beachten müssen.
Aber das war ja eigentlich nicht Thema ...

Raindancer

Vielen Dank für Deine Hilfe.
Na da hab ich mir ja was aufgehalst.

Zu WEG könnte ich jetzt nach 3 Jahren und damit 3 Versammlungen, bei denen ich meine Eltern vertrete, ein Buch schreiben und muß Dir zustimmen.
Ist schon interessant wie "Erwin", der daheim bei "Mutti" nichts zu sagen hat, hier bei Abstimmungen - insbesondere einstimmigen - lautstark kundtut, was seiner Meinung nach Andere dürfen oder eben nicht. Thema und Abstimmungsergebnis sind häufig eher altersabhängig als inhaltsabhängig.

Na dann werd ich mal sehen wie ich mein Miet-Problem löse. Denn eigentlich bin ich (wie meine Mutter) an einem langjährigen und friedlichen Mieter-Vermieter-Verhältnis interessiert. Streß hab ich im Beruf schon genug.

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