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hallo, ich bin neu ihr und benötige hilfe bzw. einen tipp.
ich wohne seit sechs jahren in einer sanierten neubauwohnung. im schlafzimmer ist der fußboden schräg gefälle ca. 5%. kann ich mietminderung gelten machen, auch rückwirkend?muß der vermieter den mangel beheben?
Bin für jede hilfe dankbar!
mit freundlchen grüssen
der bilanzenkoch