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Hallo,
ich habe mit meiner Freundin einen Mietvertrag abgeschlossen. In dem Mietvertrag steht, dass die Wohnung komplett renoviert an uns übergeben wird.
Wir sind davon ausgegangen, dass somit alle Wände, bzw. Decken gestrichen, bzw. im anständigen Zustand mit Tapete versehen übergeben werden. Nun befindet sich aber im Wohnzimmer und im Flur jeweils eine sehr rustikale dunkle Holzdecke, die der Vermieter auf alle Fälle in der Wohnung behalten möchte. Im Schlafzimmer ist ebenfalls eine Seite der Wand mit Holz verkleidet. Dies ist uns zum einen bei der Besichtigung nicht aufgefallen, bzw. war für uns selbstverständlich, dass diese entfernt werden.
Wie gesagt, nun steht im Mietvertrag nur der Zusatz, dass die Wohnung komplett renoviert übergeben wird. Kann ich verlangen, dass die Holzdecken entfernt werden? Normalerweise würden wir uns ja mit dem Vermieter irgendwie einigen, aber dieser greift derzeit doch sehr in unsere Möglichkeiten der Veränderung ein. Heißt, im Flur steht eine rustikale Garderobe, die ebenfalls drin bleiben soll. Im Bad wünscht er keine Bohrungen in seine Kacheln, bzw. wünscht auch, dass SEIN Spiegel dort hängen bleibt und nicht durch die Anbringung eines Alibert ersetzt wird. Auch der zugesagte Kellerraum ist auf einmal nicht mehr Bestandteil unserer Abmachungen. Er möchte nicht, dass wir unsere Waschmaschine in die Wohnung stellen. Die ursprünglich vereinbarte Bankbürgschaft der Mietkaution akzeptiert er jetzt auch nicht mehr, sonder möchte eine Barkaution von 3 Mieten bei Übergabe der Wohnung.
Nun haben wir zum Teil selbst Schuld, denn als wir den Vertrag unterschrieben haben, waren wir so glücklich, dass wir einfach nicht genau genug gelesen haben. Heißt, die Kaution steht als Barkaution im Vertrag und den Kellerraum hat er ebenfalls nicht mit aufgeführt. Fakt ist, dass das Verhältnis schon jetzt im Eimer ist.
Kann ich also wenigstens verlangen, dass der Vermieter die Holzdecken und die Wand entfernt, sie wurde nämlich im Vertrag nicht erwähnt und sieht ehrlich gesagt scheußlich aus.
Der Mietvertrag ist übrigens, falls dies wichtig ist, ein Standartmietvertrag von Zweckform.
Danke & beste Grüße
frage