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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!



Vielleicht weiß ja jemand bescheid. Heute habe ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen, dass mir im Juni zu viel Betriebskosten erststattet wurden, durch ein Versehen des Vermieters.

Nun wollen sie den Betrag (der nicht unerheblich ist, 445 Euro) von meinem Konto abbuchen. Da ich herzlich wenig Ahnung von Betriebskosten habe, und letztes Jahr auch erst die Wohnung von einer alten Dame übernommen habe (ich dachte, dass ich ja evtl. wesentlich weniger Heizkosten gebraucht hatte als sie z.B.) habe ich guten Glaubens das Geld anderweitig verwendet (logisch).

Da ich im Moment Hartz IV bezieh, ist es mir absolut nicht möglich, auch nicht per Ratenzahlung, diesen Betrag zurückbuchen zu lassen.

Meine Frage wäre, ob diese Vorgangsweise überhaupt zulässig ist? Es handelt sich ja nun nicht gerade mal eben um einen Peanutsbetrag und können die Vermieter (ein Bauverein) das einfach so verlangen, da ich ja völlig unverschuldet in diese Misere gelangt bin?

Wäre toll, wenn jemand einen Rat wüsste

Danke schonmal und Grüße

Tanja

2 Kommentare zu „Ergebniskorrektur der Betriebskostenabrechnung - rechtens?”

Der_Mario Experte!

Richtig, das sind nicht gerade Peanuts.
Grundsätzlich ist das innerhalb der Abrechnungsfrist zulässig. Ich würde die Abrechnung aber an Deiner Stelle vom Mieterverein prüfen lassen.

tanne

vielen dank für die Antwort!

Ich habe dem Verein erstmal einen Brief geschrieben, dass ich das im Moment als Hartz IV Empfängerin nicht bezahlen kann. Mal abwarten, was davon erst kommt....


Habe meinen Beitrag gar nicht wiedergefunden und jetzt noch einen geschrieben, wie doof <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->

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