Wohnen und leben
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Nisi6 hat diese Frage gestellt
Sie hat folgendes bemängelt:
- Löcher in den Fugen im Bad, welche schon vor meinem Einzug drinnen waren, aber leider nicht im Protokoll aufgenommen wurden
- Duschhälterung und Klodeckel wären nicht original, Ich hatte aber diese bei meinem Einzug abmontiert, fast 4 Jahre im Keller gelagert und jetzt wieder angebaut
- schimmlige Silikonfugen bei der Badewanne, aber nicht wegen schlechter Reinigung, sondern schlecht belüfteten Bad
- Gebrauchsspuren bzw. Kratzer im Türrahmen, obwohl im Mietvertrag steht, dass diese nur alle 5 bis 7 Jahre gestrichen werden müssen.

Mietverhältnis waren 4 Jahre. Bad und Küche streichen ist alle 3 Jahre vorgeschrieben, habe ich auch gemacht. Wohnräume nur alle 5 Jahre, welche ich aber auch gestrichen habe. Kann ich dies vielleicht mit ihr verrechnen?

0 Kommentare zu „Wohnungsübernahme bei Auszug: Zu was hat die Vermieterin Recht?”

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