Hinter unserem Haus steht seit 4 Tagen ein Gerüst. Da mein Vermieter nicht seine Garage, sondern den Hinterhof zum parken benutzt, hat er nun ein Parkproblem. Seine Lösung: er stellt sich in die Eifahrt zu unserer Doppelgarage so das ich nicht in die von mir gemieteten Garagenhälfte einparken kann. hat er dazu das Recht?