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hornph hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich unserer Wohnsituation. Meine Lebensgefährtin hat im Mai einen Mietvertrag für ein WG-Zimmer geschlossen. Die Wohnung hat ca 70 qm und es sind drei Wohnräume, ein Wohnzimmer, eine Küche und ein Bad drin. Die ersten 5 Wochen hat meine Freundin alleine darin gelebt. Nach dieser Zeit haben wir uns entschieden, dass ich mit in das Zimmer ziehe (durch unsere Beziehung gehe ich davon aus, dass ein berechtigtes Interesse besteht). Wir haben dem Wohnungsverwalter bescheid gegeben und er hatte, wie auch unsere Mitbewohner nichts dagegen. Daher habe ich mich dann offiziell auf der Stadt unter der Adresse angemeldet. Nun wollten wir, dass ich in den Vertrag mit aufgenommen werde (was aber nicht sein muss). Der Verwalter klärte das mit den Vermieter (zu denen ich keinen Kontakt habe) und nun wollten Sie eine Kaltmieterhöhung um 100 Euro. Ich habe (und ich glaube das hätte ich nicht mal müssen) eine Erhöhung um 50 Euro vorgeschlagen. Und siehe da, nun heißt es, dass wir ausziehen müssen.

Wie verhält sich die Situation? Ich gehe nicht davon aus, dass es sich hier um eine Überbelegung handelt. Wie sollen wir uns verhalten? Wir fühlen uns in der Wohnung sehr wohl.

Vielen Dank für Antworten bereits im Voraus.

3 Kommentare zu „Wohnungskündigung”

forsetis Experte! 14.10.2016 14:34

Bitte zuerst diese Irritation auflösen:

""Die ersten 5 Wochen hat meine Freundin alleine darin gelebt. Nach dieser Zeit haben wir uns entschieden, dass ich mit in das Zimmer ziehe (durch unsere Beziehung gehe ich davon aus, dass ein berechtigtes Interesse besteht). Wir haben dem Wohnungsverwalter bescheid gegeben und er hatte, wie auch unsere Mitbewohner nichts dagegen. ""

Wie kann es Mitbewohner geben, wenn die Freundin alleine in der Wohnung gewohnt hat?

hornph 14.10.2016 15:16

es handelt sich um eine 3er WG. Meine Lebensgefährtin hat das dritte Zimmer gemietet, in das ich mit eingezogen bin. Die beiden anderen Zimmer waren bereits vermietet. Entschuldigt die Irritation.

forsetis Experte! 14.10.2016 17:44

Eine Beziehung, gleich welcher Art, berechtigt nicht den Zuzug einer weiteren Person in das eine Zimmer. Hier hätte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden müssen, das sollte doch wohl einleuchten. Sie sollten die 100,- Euro bezahlen, um einer Kündigung aus dem Weg zu gehen.

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