Oliver Curd
Hallo,
die Kaution ist für den Vermieter eine Sicherheit, er darf die Kaution nur verwenden, wenn Forderungen aus der Mietsache geltend gemacht werden, z.B. Mietzins, Reparatur, Sachschaden.
Er kann die Kaution nicht für nicht bezahlte Telefonrechnung heranziehen.
Aber rein mesnchlich gesehen , bezahle die die anteiligen Telefonkosten und fordere dann die Kaution zurück.
mfg
o.c