edy 07.10.2010 17:54
Hallo lanafey,
geht es hier um einen Mietvertrag mit
Kündigungsausschluss von 1 Jahr?
lg
edy
Berthelstal 07.10.2010 18:08
Rechtlich gaht da nichts. Sie haben einen Vertrag und Verträge sind einzuhalten.
Das Schlupfloch, welches Sie suchen, gibt es nicht. Ihnen bleibt also nur das Gespräch mit dem Vermieter über eine Änderung des Mietvertrages, heißt: kürzere Kündigungsfrist oder Gestellung eines akzeptablen Nachmieters.