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mieto0815 hat diese Frage gestellt
Ich wohne seit fast einem Jahr in der Wohnung.
Beim Übernahmeprotokoll wurde festgehalten, dass an einer Heizung der Zähler fehlt. Bei der ersten Heizkostenabrechnung wurde der Wert geschätzt und um 15% gemindert, wegen Schätzung.
Trotz wiederholter Aufforderung an den Vermieter ist immernoch kein Zähler installiert. Muss ich eine erneute Schätzung akzeptieren ? Wenn "Nein" gibt es Urteile dazu? Links ??
Ich weiß dass der Vermieter laut HeizKoVo in der Pflicht steht. Aber was ist wenn er dem nicht nachkommt? Dazu find ich nirgends was.

Vielen Dank für die Antworten

1 Kommentar zu „Vermieter erfasst Hezinugsverbrauch nicht”

Berthelstal Experte! 18.11.2009 08:03

Machen Sie den Vermieter auf seine Pflicht schriftlich aufmerksam und drohen ihm mit Verweigerung der Zahlung der Heizkosten. Aber nur drohen, denn das Gesetz besagt im § 12 der Heizkostenverordnung:

Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

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