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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ein Bekannter von mir, der versehentlich vergessen hat, sich am Wohnort seiner Eltern abzumelden und sich natürlich am Studienort angemeldet hat, hat dann nach 2 Jahren einen Zweitwohnsitzsteuerbescheid von der Stadt über den Zeitraum erhalten, in dem er eben noch angemeldet war. 2 jahre ist ein ziemlich langer Zeitraum. Verjährt der Anspruch der Stadt auch irgendwann? Danke für eure Hilfe.

Dennis
Stichwörter: zweitwohnsitzsteuer

3 Kommentare zu „Zweitwohnsitzsteuer”

Susanne Experte!

Da fehlt mir jetzt aber der Bezug zum Mietrecht!
Ich tippe mal auf Steuerrecht.

Der_Mario Experte!

Richtig, wäre eher eine Frage fürs Steuerrecht.
Der Anspruch verjährt nach 4 Jahren, die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Grundlage ist da das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes bzw. die Abgabenordnung.

Bur

Danke für die Antworten,

ist natürlich Steuerrecht, das war nur gerade unbedacht. Wird nicht wieder vorkommen.

MfG Dennis

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