Susanne
Da fehlt mir jetzt aber der Bezug zum Mietrecht!
Ich tippe mal auf Steuerrecht.
Der_Mario
Richtig, wäre eher eine Frage fürs Steuerrecht.
Der Anspruch verjährt nach 4 Jahren, die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Grundlage ist da das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes bzw. die Abgabenordnung.
Bur
Danke für die Antworten,
ist natürlich Steuerrecht, das war nur gerade unbedacht. Wird nicht wieder vorkommen.
MfG Dennis