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Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zu Gunsten des Mieters (5 U 1695/97). Am Tag der Eintragung ins Grundbuch trete ein neuer Eigentümer in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Eigentümers aus dem bestehenden Mietverhältnis ein, erläuterten die Richter. Er habe deshalb alle aus dem Mietverhältnis sich ergebenden Forderungen zu erfüllen, sofern sie erst nach dem Eigentumswechsel fällig geworden seien. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, zu viel gezahlte Nebenkosten zu erstatten, die der Natur der Sache nach erst nach der Abrechnung entstehe.<br />
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Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 1. April 1998 - 5 U 1695/97