jeggel hat diese Frage gestellt
ich habe momentan folgendes problem:
ich bin "vorübergehend" bei meiner freundin in ihre zweier wg gezogen. meine freundin ist die hauptmieterin der wohnung und hat ein zimmer der zwei-zimmerwohnung seit dem 1.10. an eine untermieterin vermietet. ich wohne jetzt seit ca. 6 wochen in der wg. urprünglich hatte ich vor mir wieder eine eigene wohnung zu suchen und nur für den übergang in der wg zu bleiben. mittlerweile würden meine freundin und ich aber gerne zu zweit in der wg wohnen bleiben. die untermieterin verlangt sowohl für die bisherige zeit, als auch für die drei monate bis zu ihrem auszug anteilig die miete von mir. von anfang an habe ich mich anteilig an den nebenkosten beteiligt. in wiefern hat die untermieterin das recht von mir auch anteilig die miete zu verlangen, mit dem hintergrund, dass ich nicht von anfang an geplant hatte dort einzuziehen, sondern vorerst nur "zu besuch" da war ?