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Modernisierung und Mieterhöhung durch neuen Eigentümer
Der neue Eigentümer eines Grundstücks kann die Miete nach durchgeführter Modernisierung erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten noch vom alten Eigentümer veranlasst wurden, mit der Ausführung noch vor dem Eigentümerwechsel begonnen wurde und die Arbeiten erst nach Eintritt des Eigentümerwechsels abgeschlossen wurden. (KG Berlin, Az. 8 RE-Miet 2505/00, aus: WM 6/00, S. 300)
Wurden die Modernisierungsarbeiten noch unter dem alten Eigentümer abgeschlossen, kann der neue Eigentümer ebenfalls wegen Modernisierung die Miete erhöhen. (KG Berlin, Az. 8 Re-Miet 4110/00, aus: MM 10/2000, S. 33)