Michael Weiß
Hallo Bettina!
Gehört der Teppichboden dem Vermieter muss von Dir eine Mängelanzeige an den Vermieter gesandt werden mit der Aufforderung, den Teppichboden auszutauschen, da durch Stolperfallen oder wie auch immer ein erhöhtes Unfallrisiko in der Wohnung durch den zerstörten Teppichboden besteht. Der Vermieter muss - wenn der Teppichboden ihm gehört - den Teppichboden austauschen.
Gehört der Teppichboden Dir als Mieter, da vom Vormieter übernommen, solltest Du zumindest auch mit dem Vermieter über die Verlegung sprechen. Insbesondere über eine Kostenbeteiligung. Auf keinen Fall aber, wenn der Teppichboden dem Vermieter gehört, keinen neuen verlegen, ohne dass der Vermieter zustimmt ( wenn Du selbst die Kosten tragen willst ) .
Gehört der Teppich Dir, ist es natürlich auch Deine Sache ob und wann Du ihn ersetzt.
Hoffe, das hilft dir weiter!