Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
gri - Für eine Mietwohnung in Greifswald hielt die Vermieterin eine Mieterhöhung für angebracht (von monatlich 516 DM netto kalt auf monatlich 589 DM). Dies teilte sie der Mieterin schriftlich mit und stützte ihr Verlangen auf den Greifswalder Mietspiegel. In einem Punkt war die Vermieterin allerdings ihrer Zeit zu weit voraus: Sie hatte die Angaben des Mietspiegels zur Miethöhe in Euro umgerechnet. Aus diesem formellen Grund scheiterte schließlich ihre Klage gegen die Mieterin, mit der sie deren Zustimmung zur Mieterhöhung erreichen wollte.<br />
<br />
Das Amtsgericht Greifswald erklärte, das Schreiben der Vermieterin sei 'fehlerhaft', denn die Angaben seien eben nicht 'dem Mietspiegel entnommen' (44 C 219/01). Der Mietspiegel enthalte ausschließlich DM-Beträge, erst die Vermieterin habe diese Beträge umgerechnet. Auch der Rechenvorgang, der zum Endbetrag 589 DM führe, sei in Euro dargestellt, der aber nicht die 'Vertragswährung' sei. Dies wecke womöglich beim Mieter falsche Vorstellungen. Ein Schreiben, in dem der Vermieter dem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung abverlange, müsse für einen 'wirtschaftlich und rechtlich nicht vorgebildeten Mieter ohne besondere Mühe aus sich heraus verständlich sein'.<br />
<br />
Urteil des Amtsgerichts Greifswald vom 7. Mai 2001 - 44 C 219/01
Stichwörter: angaben + mietspiegel + umgerechnet

0 Kommentare zu „ Angaben im Mietspiegel in Euro umgerechnet”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.