Gast
Also so weit ich weiss ist eine Befristung nur noch mit Angebe von Gründen möglich. Ohne Gründe=Ungültig. Allerdings stehen die Befristungen normal schon als Vordruck im Mietvertrag und müssen nicht als sonstige Vereinbarund eingetragen werden.
Ich bin mir aber nicht sicher im Moment....
Susanne
Die Klausel ist nach einem BGH Urteil als Individualvereinbarung gültig über den gegenseitigen Kündigungsausschluss für einen bestimmten Zeitraum. Hat hier also nichts mit befristeter Vertrag o.Ä. zu tun.
Die Kündigung wurde gültig bis zum vereinbarten Datum ausgeschlossen.