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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Tag zusammen!

Ich habe vor einem halben Jahr einen "Standard-Mietvertrag" unterschrieben. Dieser enthält eine normale 3monatige Kündigungsfrist. Allerdings gibt es eine "Sonstige Vereinbarung" die lautet:

"Beide Vertragparteien verzichten für die Dauer bis zum 31.02.2006 wechselseit auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages."

Da ich nun familienbedingt ausziehen muss, hätte ich folgende Fragen:
1. Ist diese Klausel überhaupt rechtens
2. Gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten aus dem Vertrag herauszukommen ?


Danke für die Info!
Stichwörter: jahr + kündigung + möglich + erst

2 Kommentare zu „Kündigung erst nach einem Jahr möglich ?”

Gast Experte!

Also so weit ich weiss ist eine Befristung nur noch mit Angebe von Gründen möglich. Ohne Gründe=Ungültig. Allerdings stehen die Befristungen normal schon als Vordruck im Mietvertrag und müssen nicht als sonstige Vereinbarund eingetragen werden.
Ich bin mir aber nicht sicher im Moment....

Susanne Experte!

Die Klausel ist nach einem BGH Urteil als Individualvereinbarung gültig über den gegenseitigen Kündigungsausschluss für einen bestimmten Zeitraum. Hat hier also nichts mit befristeter Vertrag o.Ä. zu tun.

Die Kündigung wurde gültig bis zum vereinbarten Datum ausgeschlossen.

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