Gast
Guten Morgen! Da wir einen ähnlichen Fall hatte/haben, kann ich Dir nur sagen, dass die Selbstauskunft des Vermieters ihn nicht dazu berechtigt bei der Schufa Deine Daten zu erfragen oder Deine Bank zu kontaktieren. Dazu müsstest Du eine Vollmacht ausstellen, dass er das darf. Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
Gruß Wildemotte
Gast
Hi,
normalerweise reicht eine Selbstauskunft, kommt später heraus, das der Mieter nicht die wahrheit angegeben hat, z.b. verschweigt er z.b. das er eine Eidesstattliche Versicherung abgebeben hat, ist das fast schon "Mietbetrug".
Gast
Die Schufa verlangt den Nachweis einer unterschriebenen Schufa-Klausel und auch die Banken geben ohne entsprechende Vollmacht keine Auskunft. Halte insofern Eure Beiträge mit Verlaub für Unsinn.
Hi,
normalerweise reicht eine Selbstauskunft, kommt später heraus, das der Mieter nicht die wahrheit angegeben hat, z.b. verschweigt er z.b. das er eine Eidesstattliche Versicherung abgebeben hat, ist das fast schon "Mietbetrug".[/quote:14c3b] <!-- s --><!-- s -->
FischkoppStuttgart
So Sinnlos ist das gar nicht!
Mir ist das im April 2003 Passiert.
Ich hatte mich auf eine Wohnug beworben.
Wurde zu einem Gespräch eingeladen und sehe auf dem Schreibtisch irgendwas mit Schufa. Da die gute Dame des Maklerbüros noch mir die Pläne/ Grundriss kopieren musste, verliess sie das Büro kurz. Ich habe wärend ihrer Abwesenheit mir die Mappe mit meiner Bewerbung, incl Selbstauskunft gegriffen und nachgeschaut.
Meine SCHUFA lag da vor mir. Komplett.
Ich habe die Dame angesprochen und die meinte nur: Üblich, hatte schon öfters Probleme mit Mietern. Reine Vorsicht, nichts gegen Sie persönlich.
Banken hin oder her, möglich MUSS es sein
o0sanny0o
ohne unterschrift unter die schufa-klausle DARF KEINE schufa angefordert werden !!!
Gast
Des Rätsels Lösung ist: Die Schufa verpflichtet ihre Mitglieder/Kunden nur
eine Abfrage vorzunehmen, wenn dem Abfrager eine Genehmigung vorliegt. Sie kontrolliert das aber nicht jedes mal sondern verlässt sich einfach drauf.
Gleiches beim Lastschrifteinzug. Die Bank kontrolliert nicht ob der Vermieter überhaupt eine Ermächtigung zum Einzug dazu hat. Der Vermieter verpflichtet sich anfangs nur Lastschriften einzureichen wenn ihm eine Ermächtigung vorliegt und das wars. Handelt er dem öfter zuwider bzw. wird den Lastschriften öfter widersprochen, wird die Bank dem Vermieter den Lastschriftvertrag kündigen.