fin
Diese "Anmeldegebühr" kommt mir etwas komisch vor. Noch nie gehört und weiß auch ehrlich nicht ob das "rechtens" ist, denn eine An-und Abmeldung nimmt das Einwohnermeldeamt vor und die umziehende Person selbst.
Wenn eine Zweier-WG bestanden hat, einer ausgezogen ist, und nun ein Lebensgefährte des noch verbliebenden einzieht, handelt es sich nicht mehr um eine WG, sondern um ein ganz normales Mietverhältnis.
Der Lebensgefährte kann einziehen, der Mietvertrag muss nicht zwingend geändert werden, wenn er nicht gerade WG-bezogen ist.
Der verbleibende Mieter bleibt aber Vertragspartner des Vermieters und bei Auszug muss dann z.B. der einziehende Lebensgefährte auch ausziehen.
ob ein neuer Mietvertrag geschlossen werden kann, liegt am Willen des Vermieters.
Rano
Reicht bei Anmeldung (Adresse etc. beim Amt nicht die Unterschrifft des Mieters "A" ? )
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Es ist bzgl. der amtlichen An- oder Ummeldung eine Änderung eingetreten:
Man benötigt nicht mehr die Bestätigung des Vermieters!
War Person B während der WG Hauptmieter? Dann ist keine Mietvertragsänderung nötig.
Eine Mietvertragsabschluß- oder Änderungsgebühr ist nicht zulässig.
(Guck mal die hier hinterlegten Musterurteile durch, da steht imho etwas darüber).
Gruß
Ralph