Gast
Hallo Thorsten,
Ich bin zwar keine Juristin und möchte auch einräumen, daß ich evtl. unrecht haben könnte aber wir haben momentan den gleichen Sachverhalt, blos umgekehrt.
Unser Vermieter hat uns, bei unserem Einzug, einen Gartenteil mündlich zugesprochen, den wir uns richtig schön fertig gemacht haben. Die Kinder, der Hund und auch viel Besuch tummeln sich fast täglich in diesem Garten. Jetzt möchte er unseren neuen Nachbarn ein Stück von unserem Garten abgeben. Derzeit regelt diese Angelegenheit der Mieterschutzbund[/b:7acf2] für uns und bestätigt, daß wir nicht einen Zentimeter von unserem Garten abgeben müssen. Zudem darf jeder Gartenbetreiber seinen Garten so gestalten, wie er es möchte. Wildrasen, kein Rasen, Topfblumen, Matschboden, sogar Teiche sind erlaubt, wenn im Mietvertrag nichts anderes vermerkt ist. Das Kinder Lärm, Krach und auch Dreck machen können ist fakt und es ist schon dumm, daß die Gartentür direkt in Greifnähe ist aber auch da wird man nichts von den Nachbarn erwarten dürfen.
Wenn die Nachbarn nichts abgeben möchten, wird auch der Vermieter nichts machen können.
Ich werde jedenfalls neugierig auf Deine anderen Antworten gucken und wünsche Euch großzügige Nacbarn und alles Gute
Angela
Gast
Hallo Angela.
Wenn ich deine Antwort richtig gelesen habe hat Euer Vermieter Euch "einen Teil" des Gartens zur Nutzung frei gegeben.
Bei uns ist es aber der GANZE Garten, der angeblich nur von den Nachbarn genutzt werden darf.
Ich denke mal, dass in einem 10 Mietparteienhaus der Garten teilweise auch für andere Mieter frei gegeben sein sollte.
Und wenn wir nicht hinein dürfen: Weshalb haben WIR eine Terassentür und die Nachbarn eigentlich überhaupt keinen Zugang zum Garten?
Gruß
Thorsten