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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wollen unsre Wohnung fristgerecht kündigen, aber den Nachmieter selbst stellen, um eine Ablöse für die teure und fast neue Einbauküche zu erhalten. Der Haken: Der Vermieter hat sich zur Hälfte an den Kosten der Einbauküche beteiligt. Eine schriftliche Vereinbarung sieht vor, daß die Einbauküche "nach Auszug in der Wohnung verbleibt."

Kann der Vemieter nun die Hälfe des Abstands verlangen? Oder müssen wir die Küche sogar verschenken, obwol sie noch einen hohen Wert hat?
Sollten wir den Abstand vom Nachmieter uner der Hand nehmen und den Vermieter darüber nicht informieren? Dann will er sicher wissen, warum wir den Nachmieter selber stellen wollen, obwohl wir fristgerecht kündigen.

Vielen Dank für alle Antworten![/color:9f098]
Stichwörter: einbauküche + ablöse

0 Kommentare zu „Ablöse für Einbauküche”

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