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Nicoleot1903 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage und brauche dringend Rat!
Wir(meine Eltern & mein verlobter & ich) haben ein 2 Familienhaus gekauft und auch am 5.10. schon den Notar termin gehabt.Unser jetztiges haus ist zu ende Januar 2010 gekündigt.In dem wir 4 Wohnen(1Familienhaus)


In der 1.Wohnung wohnt der "noch" Eigentümer und zieht am 1.12.2009 aus!Hier werden meine Eltern einziehen.

In der 2.Wohnung wohnt seit 5Monaten eine Mieterin. Beim unterschreiben des Mietvertrages wusste sie auch das der Eigentümer das Hausverkauft.Deshalb hat sie auch einen § drinnen das ER ihr kündigt mit 3monaten frist wenn es verkauft ist.Also hat er zum 31.12.2009. Wenn sie nicht Auszieht stehen mein verlobter und ich auf der Strasse.

Nur das Problem ist: Die Dame weigert sich auszuziehen!!

Meine Frage:
Welches Datum der Kündigung zählt?Das Datum an dem Tag wo die Kündigung geschrieben wurde ( 24.9.) oder der Tag an dem die Kündigung Übergeben wurde (Anfang Oktober da sie verschwunden war) ???Hierzu muss man sagen das sie erst die Kündigung mündlich angenommen hat und nun keine miete mehr zahlt und nicht mehr ausziehen will :-(

Was sollen wir tun???

Bitte dringend um hilfe....

Danke im vorraus

3 Kommentare zu „2 - Familienhaus gekauft - Mieter zieht nicht aus”

Berthelstal Experte! 10.10.2009 08:05

Nein, Sie werden nicht auf der Straße stehen, sondern, wenn Sie sich mit der Mieterin nicht einigen, irgendwo anders ein Quartier nehmen müssen.
Zur Kündigung des Mietverhältnisses bedarf es besonderer Gründe. Eine automatische Kündigung bei Verkauf des Hauses gibt es nicht. Der Vermieter hat da einfach Unsinn in den Vertrag geschrieben und dieser würde keiner gerichtlichen Nachprüfung standhalten.
Wenn Sie allerdings beharrlich keine Miete mehr zahlen will, dann ergibt sich schon ein Grund zur Kündigung. Erklären Sie ihr das. Vielleicht wendet es sich noch zum Guten.

Nicoleot1903 10.10.2009 08:16

Sie hat diesen Passus aber unterschrieben, dass sie bei Verkauf des Hauses eine Kündigung bekommt mit 3 Monatiger Kündigungsfrist!!!!
Richtig ich kann mir eine andere Wohnung suchen und wer zahlt mir die dadurch entstehenden Kosten????????
Und Eigenbedarf der in unserem Fall mehr als Klar ist gibt es schon gar nicht mehr! Siehe auch § 573 a BGB ....Denn alle 3 Eigentümer ziehen in das Haus ein.

Also eigentlich ist die Sache ganz klar das sie RAUS MUSS!! Denn sie hat ja mündlich die Kündigung akzeptiert und zieht dem "noch" Eigentümer Geld für die neue Wohnung( Kaution,MArkler provison,Umzug) aus der Tasche damit sie zum 31.12.09 raus ist. Aber nun scheint sie sich umentschieden zu haben!

Berthelstal Experte! 10.10.2009 08:20

Natürlich können Sie auf Eigenbedarf kündigen. Das wird aber schlecht in 2 Monaten gehen.
Ich wollte aber in meinem Beitrag nur darauf hinweisen, das der Passus, auch wenn sie das unterschrieben hat, nicht anwendbar ist.

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