Susanne
Hallo Achim,
entweder, alle diese Posten sind in Ihrem Mietvertrag aufgeführt als Positionen der Nebenkosten oder der Mietvertrag verweist auf die Betriebskostenverordnung.
Wurde eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart?
Haben Sie einen Kabelanschluss oder nutzen sie ihn nur nicht? Wurde dieser Kabelanschluss im Mietvertrag vereinbart, zahlen Sie trotzdem, auch wenn Sie ihn nicht nutzen. Ohne mietvertragliche Vereinbarung müssen Sie auch nicht zahlen. Sie haben keinen Wasseranschluss? Müssen in einer Fahrschule keine Toiletten sein?
Verbrauchen Sie tatsächlich kein Wasser, müssen Sie dafür natürlich auch nicht zahlen.