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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen, dabei wurde mir noch kommentarlos ein Antrag für gezielten Wohnberechtigungsscheines mitgegeben den ich dann ausfüllen soll. Es war vorher nicht die Rede das es um eine Wohung mit Wohnberechtigungschein handelt und frage mich ob das überhaupt möglich ist diese zu beziehen. Mein Verdienst ist deutlich über der Grenze und somit dürfte ich den Schein nicht bekommen, bzw. will den auch nicht.

Nun habe ich gehört das man in dem Fall zusätzlich zahlen muss stimmt das ? Der Vermieter meinte das wäre alles kein Problem und brauchte nichts zu befürchten. Habe ich später irgendwelche Nachteile bei der Wohnungsuche da diese nur eine Übergangslösung ist ? Kann auch das Ganze garnicht verstehen wieso das der Fall ist, da die Wohnung sehr teuer ist. Irgendwie traue ich der ganzen Sache nicht.

4 Kommentare zu „Wohnung mit Wohnberechtigungsschein,trotz hohes Einkommen ?”

Gast Experte!

Meiner Freundin geht es da ähnlich. Sie hat einen Mietvertrag unterschrieben und sollte einen Wohnberechtigungsschein "nachreichen". Der Vermieter meinte nur "den braucht sie weil die Wohnung auf einem historischen Gelände liegt". Der Antrag auf diesen Schein wurde dann aber abgelehnt. Die erste Miete hat sie bereits bezahlt und auch erste Mahlerarbeiten in der Wohnung durchgeführt. Da sich aber ihr privates Umfelt geändert hat, ist sie nicht mehr wirklich an der Wohnung interessiert. Nu meine Fragen:

Ist der unterschriebene Mietvertrag überhaupt geltend? Der Vermieter ist doch eigentlich verpflichtet, sich vor Vertragsschluß einen gültigen WBS vorweisen zu lassen und ohne diesen ist ja nun eine wichtige Voraussetzung des Vertrags gar nicht gegeben.

Muß der Vermieter die bereits gezahlte Miete wieder zurückzahlen?

Muß der Vermieter die entstandenen Renovierungskosten erstatten?

Gast Experte!

Antwort an Olbi:

unabhängig von WBS oder nicht - ein unterschriebener Mietvertrag ist gültig. Wenn jemand merkt, dass er nicht bleiben wird, dann muss dieser mit 3-Monatsfrist die Wohnung ordnungsgemäß wieder kündigen. Anders gehts nicht.

Gast Experte!

In dem Fall ist dann allerdings der Mieter zur Zahlung von 3 Monatsmieten verpflichtet obwohl er selbige Mietsache nicht mieten darf - ist doch ein Widerspruch in sich!?

alexanderhartmann 01.08.2015 19:56

Hallo, hängt der Vertag mit einer Bedingung zusammen (hier WBS) und wird der Vertrag vom Vermieter an diese Bedingung geknüpft ist der Vertrag insgesamt nichtig, weil der Mieter unter diesen Voraussetzungen nicht in das Vertragsverh. eingewilligt hätte. Zur Salvatorischen klausel hat Karlsruhe schon vor Jahren gesagt, dass wenn nach Vertragsabschluss festgestellt wird, dass nach aktueller Lage der Vertrag so nicht entstanden wäre, dann ist der Vertrag insgesamt nichtig und bleibt nicht korr. unbeschadet bestehen.
Ergo:
1. Kündigung aus wichtigem Grund (fristlos per Eischreiben)
2. Wer s` etwas heißer mag: Strafantrag wegen Betrug gemäß § 263 StGB
3. Wem s` nicht reicht: Antrag auf Entzug der Gewerbeerlaubnis § 35 GewO

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