Ghostraider
Alles was nach Beschädigung oder defekt oder im allgemein als Beanstandung zu sehen ist im Übergabeprotokoll festhalten lassen. Auch unwesentliches was vielleicht später mal als Schaden anzusehen ist.
Sollte der Vermieter dies nicht aufschreiben wollen,fotografieren Sie dies und mit ein paar Worten für sich selbst beschreiben und festhalten. Am besten die ganze Wohnung fotografieren und die Beanstandungen hervorheben, also in Nahaufnahme.
Dies kann und sollte in Gegenwart des Vermieters geschehen, damit er sieht das Sie dies nicht so hinnehmen.
Mit dem Riss in der Balkontür würde ich den Vermieter nach unterschreiben des Mietvertrags eine Frist zur Behebung setzen.
Danach kann man weiter sehen, ob man eine Mietminderung ansetzt, die aber dabei in Frage steht, weil man nicht weiß ob es dafür zur Mietminderung kommen kann.
Gruß
ghost
tigostar
Danke für die Info. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Schaden bereits bekannt war, allerdings nicht in diesem Ausmaß. Mein Vermieter hat sich auch sofort kooperativ gezeigt und nächste Woche kommt jemand, der die Sache begutachtet, um ggf. einen Austausch vorzunehmen. Kosten habe ich dabei anscheins keine zu tragen (und das ist auch gut so).
Beste Grüße
tigo