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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Seit über 17 Jahren ist aus einer Wohnung zwei Wohnungen=2 Mietverträge
Bisher lief alles über einen Stromhauptzähler und man konnte sich sehr gut einigen!
Nun ist der andere Mieter ausgezogen und ich habe den Strom auf mich angemeldet.Folglich wird die andere Wohnung vermietet.
Nun das Problem.
Mein Vermieter will für die andere Wohnung nur einen Zwischenzähler einbauen und damit bin ich absolut nicht einverstanden!Und das hat mehrere Gründe.In unserem Haus gibt es schon so einen Fall, wo nur ein Zw.Zähler angeschlossen ist und das ist die absolute Katastrophe!
Der Mieter hat mittlerweile über 1500 € Stromschulden und der Vermieter kümmert sich einen Sch..... darum Und diesen Mieter will er auch noch in die leere Wohnung umsiedeln.Da sträuben sich bei mir alle Nackenhaare!
Muss der Vermieter einen 2. Hauptzähler einrichten???
War mit dieser Frage bei meinem Stomversorger.Die meinten, dass er es kann, aber nicht muss.
Von anderer Stelle habe ich gelesen, dass nach seiner Meinung ich dagegen angehen kann, wenn der Zähler auf mich läuft.Nur ist mir diese Aussage etwas zu wage und würde gerne was konkretes darüber erfahren.
Stichwörter: strom + hauptzähler

4 Kommentare zu „2. Hauptzähler für Strom?”

Deadleaf Experte!

Hat niemand mit diesem Thema eine Erfahrung gemacht?

Deadleaf Experte!

Schade <!-- s :( --><!-- s :( --> Scheint wohl niemand zu wissen oder diese Erfahrung gemacht zu haben.
Naja, egal. Könnte sein das ich aus dieser Bude ausziehe, dann hat sich das eh erledigt. Aber interessieren würde es mich trotzdem schon, um dieses Wissen weiter zu tragen. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

capo Experte!

Ehrlich gesagt werde ich aus dem Post nicht schlau.
Meine Zusammenfassung:
In einem Mietshaus sind zwei Wohnungen. Diese 2 Wohnungen haben einen (gemeinsamen) Stromzähler. (Schonmal nicht erlaubt, aber naja)
Bisher gab's keine Probs, weil sich beide den Strom geteilt haben.

Auszug des Nachbarn. Stromzähler läuft nur noch auf einen Namen.
Einzug eines neuen Mieters.

Vermieter baut jetzt in der neuen Wohnung einen Zwischenzähler ein.
Also ist dein Verbrauch: Hauptzähler - Zwischenzähler des Nachbarn.

Ist das richtig so?

Wenn ja, ist das ein echtes Prob. Die BetrKV besagt, dass der gemessene Verbrauch verwendet werden muss, wenn ein Zähler vorhanden ist.

Bei dir können jedoch noch weitere Posten angeschlossen sein. Somit läuft es folgendermaßen. Gesamtverbrauch (inkl Flurlicht,...) auf die qm umgelegt. Der zwischenzähler wird von diesem Wert abgezogen. Somit hat man die Betriebskosten für die allgemeine Elektrik, die der Vermieter ausweisen muss. Diesen Wert rechnet er auf deine qm um und erhält dann deinen Verbrauch. Etwas umständlich, aber wenn der 2 Zwischenzähler so teuer ist....

An deiner Stelle würde ich die nächsten Abrechnungen genau kontrollieren.
(Ist alles ausgewiesen, alle Stromkosten genau dargestellt,..)
Ergeben sich kosten dadurch ,dass dir der Hauptzähler ist, würde ich das direkt an den Vermieter weitergeben. Normalerweise muss der Hauptzähler auf ihn laufen. (wegen dem Allgemeinstrom)
Ergeben sich Schulden-&gt; Abschaltung (mir ist klar, dass dein Strom dann auch weg ist, aber immer noch besser, als sein Geld nicht zu bekommen..)

Deadleaf Experte!

Ne, es sind nicht wirklich 2 getrennte Wohnungen.
Früher war es mal 1 Wohnung. Nur als ich damals eingezogen bin, wurde diese Wohnung geteilt. Also mit zwei Mietverträgen. Die Nachbarin lebte in einen Hälfte, ich in der anderen. Da es auch ein WG war, gab es keine Probs mit dem einem Stromhauptzähler/Rechnung. Ich hab das Tel. bezahlt, sie den Strom.
Nun wohnte die Frau nicht mehr hier und bald wird in der anderen Hälte der Wohnung jemand anderer einziehen. Aber ich möchte nicht, dass an meinen Stromzähler nur ein Zwischenzähler angeschlossen wird, sondern ein Hauptzähler.

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