man87u hat diese Frage gestellt
hallo,
ich hab eine 2 zimmer wohung und den mietvertrag zum 1.10.08 unterschrieben. in der wohung gab es eine mäuseplage, weswegen der vormieter auszog maklergebühr entfiel und ich musste dafür die renovierungsarbeiten selbst übernehmen. Es gab viel zu tun vor ein paar tagen buchte der vermieter die kaution, welche ich in 2 raten zahle ab und die eigentliche miete zahle ich dann am ende des monats (oktober). so der vermieter will jetzt einen kostenvoranschlag in höhe von 250 euro und das bis montag also in 2 tagen, weil er eine art sicherheit will dass ich die wohung auch nehme oder.. keine ahnung
meine frage: darf er das? und wenn ich das geld nicht hab kann er dann noch 2 wochen warten ? wie ist das gesetztlich geregetl?