Susanne
Ihr müsst aber jetzt zum Anwalt, denn offensichtlich habt Ihr bis jetzt schon viel zu viel Fehler gemacht!
Ohne schriftlichen Mietvertrag besteht ein mündlicher Mietvertrag, alles andere nach BGB.
Am schlimmsten ist eigentlich, dass Ihr ausser viel Arbeitskraft auch noch einiges an Geld in die Wohnung gesteckt habt, ohne hier etwas schriftlich abzusichern, aber das nennt man wohl Lehrgeld.
Die eingebaute Decke ist von Euch bezahlt (Nachweis)und damit Euer Eigentum, natürlich könnt Ihr die ausbauen. Was den Wandschrank betrifft: da Ihr den alten Zustand nicht wieder herstellen könnt, würde ich es so lassen:
Wichtig: jegliche mündliche Kündigung der VM ist nichtig, es gibt keine mündliche Kündigung. Selbst eine schriftliche Kündigung kann nicht ausgesprochen werden, da die VM nicht ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
Eine Mieterhöhung nach BGB muss formell richtig sein und verlangt auch sonst noch so einiges. Ich könnte wetten, dass auch die Mieterhöhung nichtig ist, da es hier eine Kappungsgrenze von 20% gibt und die Miete auch erst nach höchsten 15 Monaten nach Einzug erhöht werden kann, ist Zustimmungspflichtig usw.
Offensichtlich macht der Anwalt nur, was die Dame ihm sagt und hat keine Ahnung.
Ihr solltet dringend einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen!!!!
Stephan6878
Danke für die schnelle Antwort.
Die Decke ist von uns bezahlt worden und wir haben auch noch dir Rechnungen dafür. Der Rückbau würde allerdings wieder eine Menge Zeit kosten. Vorallem haben wir "nur" die Panellen ansich bezahlt, die Unterkonstruktion die VM. Dann hätte die VM ja nur eine blanke Holzkonstruktion an der Decke.
Das eine mündliche Kündigung nicht rechtens ist, haben wir uns schon gedacht. Aber da wir die letzten 9 Monate durch die "Hölle" gegangen sind, wollen wir ja auch garnicht hierdrin bleiben. Sie VM ist eine alteingessesene und kennt hier jeden. Mittlerweile kennen uns die Leute genauso weil sie und bei allen in der Nachbarschaft schlecht macht.
Jetzt hat sie uns mitteilen lassen das wir die Wasseruhren ablesen sollen, damit sie eine Abrechnung machen kann. Bei Einzug wurde allerdings (mündlich) vereinbart das wir 400 Euro/Monat zahlen und das da nichts mehr nachkommt (weil Familie). Dieses hat sie auch in beisein meiner Frau ihrer Familie gesagt sodas diese und noch ein paar andere das bezeugen können.
Jetzt behauptet sie 350 Euro wären Miete gewesen- 50 Euro NK. Wer ist jetzt in der Beweislast?
gruß Stephan
Susanne
Rechtlich würde das so aussehen:
Sie macht eine Abrechnung (die natürlich eine Nachzahlung ergibt) und Ihr zahlt nicht....
Dann muss sie auf Zahlung klagen-im Prozess sagt Ihr beide aus, dass eine Pauschale vereinbart war, sie widerspricht und redet von einer Vorauszahlung. Der Richter sucht sich aus, wem er glaubt, denn: vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand... <!-- s:? --><!-- s:? -->