Susanne
Nein, bei einem Mietvertrag ist eine Teilkündigung nicht möglich.
Ist der Haupthahn denn erst neuerdings da oder ist das seit Vermietung so?
PaulineX
Die Leitung liegt schon seit Mietbeginn dort. Es ist jetzt ein neuer Eigentümer und der renoviert und saniert das ganze Gebäude. Nun möchte er eben das ich den Kellerraum räume und droht mit Kündigung. Hätte er lt. BGB nicht das Recht, aus "wichtigem" Grund (in diesem Fall die Gashauptleitung) trotzdem zu kündigen? Ich möchte da keinen großen Ärger haben. Nicht das er mir die Wohnung auch noch kündigt...
Susanne
Er kann Dir gar nicht kündigen. Entweder er kündigt den Mietvertrag, dann wärst Du aber die Wohnung los, oder er kündigt nicht. Den Mietvertrag kann er aber aus dem Grund nicht kündigen!!!
Eine Teilkündigung, die nur für den Keller gilt, gibt es nicht bzw. ist so nicht möglich.
Wenn Du bereit bist, den Keller aufzugeben, kannst Du ihm das ja so mitteilen, dabei steht Dir allerdings auch eine Minderung von 3-5% der Kaltmiete zu !!!
Vielleicht möchtest Du ja den Keller behalten und gibst Deinem VM einfach einen Schlüssel???