Berthelstal 08.09.2009 07:37
Einen thread vor wurde die Frage schon beantwortet. Habe nichts hinzuzufügen.
AMAyer 08.09.2009 13:01
Nein ist es nicht.
Es geht nur bei:
Schimmel
Fordern Sie den VM schriftl. auf, den angezeigten Mangel innerhalb von ca. 14 Tagen zu beheben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen oder wie üblich mit der "Sie lüften nicht richtig" Ausrede, so zeigen Sie dem VM Ihre Recht auf und kürzen die Miete!
Lassen Sie prüfen, ob der Schimmel gesundheitsschädlich ist. Sollte sich dies herausstellen, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Whg! Unter Umständen wird Ihr VM sogar Ihnen gegenüber (Umzugskosten usw) schadenersatzpflichtig.
Hierzu benötigen Sie jedoch Hilfe, entweder ein Anwalt oder Sie fragen die Experten vor Ort vom Mieterschutzbund.
AM
sascha111 08.09.2009 21:28
vielen dank für die antwort, aber ich habe keinen schimmel !