Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem.

Ich bin derzeit für 6 Monate zur Zwischen miete eingezogen und habe noch 4 Monate vor mir.

Mein Vermieter verlangt für ein kleines Zimmer(13qm) inkl. Bad-Küche-und Waschmaschienenmitbenutzung sowie Bereitstellung von DSL-und Sat-Tv 220€/Monat außerhalb der Heizperiode und 250€ ab Oktober bis März.
Ach so, es kommen keine weiteren Nebenkosten auf mich zu.

Soweit habe ich kein Problem damit, nur fängt er Heute damit an aufgrund gestiegener Energiepreise 30€ / Monat mehr zu verlangen.

1. Ist das rechtens bei einem Zwischenmietvertrag( zeitlich begrenzt).
2. Was habe ich für Möglichkeiten wenn ich sagen ich werde das nicht zahlen( gesetzt den Fall er hat keine rechtliche Grundlage für diese Erhöhung) und er auf einmal mit solch Spielen wie Internet geht nicht mehr, Heizung hat auf einmal einen Defekt und was da noch alles auf einmal kaputt gehen könnte.

Ein paar kleine Tipps würde mir sehr helfen, danke.


( zudem habe ich die Vermutung das er seine Großmutter verkaufen würde sobald die das net mehr mitbekommt)
Stichwörter: zwischenmiete + geld + monate + monaten + will

4 Kommentare zu „6 Monate Zwischenmiete, nach 4 Monaten will er mehr Geld !?!”

Susanne Experte!

Was soll denn bitteschön "Zwischenmiete" sein?
Also, entweder Du bist Mieter mit Mietvertrag, hört sich hier eher nach Untermieter an. Ist das Zimmer mit oder ohne Möbel?

schinkenb

Zwischenmiete klingt evtl. ein wenig komisch.

Ich habe einen zeitlich begrenzten Mietvertrag, also von August 07 bis Februar 08, das meinte ich mit Zwischenmiete.
Keine Kaution und das Geld wird monatlich im voraus überwiesen von mir.

Und das vermietet wird mir ein möbliertes Zimmer (Bett, Schrank, Schreibtisch), Küchen- Bad und Waschmaschinenbenutzung(mit 2 weiteren Mietern) sowie die kostenfreie Bereitstellung des W-Lan Zuganges.

Susanne Experte!

OK, Untermietvertrag für möbliertes Zimmer.
Da Du eine Inklusivmiete zahlst, die die Nebenkosten beinhaltet, könnte man ja auch von einer NK-Pauschale sprechen, die halt nicht gesondert ausgewiesen ist.
Dann würde m.E. dieser § gelten:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__560.html[/url:cd2fe]
Ansonsten gilt:
[url:cd2fe]http://bundesrecht.juris.de/bgb/__557.html[/url:cd2fe]
und:
[url:cd2fe]http://bundesrecht.juris.de/bgb/__558a.html[/url:cd2fe]

Dabei ist erstens zu beachten, dass eine Mieterhöhung Zustimmungspflichtig ist, d.h. der VM kann die Miete nicht einseitig erhöhen. Weiterhin sind die Zeiten einzuhalten! (was bei Dir schon eng werden würde, wenn bis dato keine schriftliche Erklärung vorliegt.
I.d.R. muss der VM auf Erhöhung klagen, wenn der Mieter nicht zustimmt. Zahlt der Mieter die Erhöhung nicht, kann der VM auch warten, bis sich die Differenz durch die Erhöhung auf 2 MM summiert hat und dann von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
In Deinem Fall: eine korrekte, schriftliche Erhöhung verlangen, wenn ich richtig rechne, wäre die dann für die Januarmiete fällig. (sofern die Erhöhung überhaupt rechtlich gültig wäre, kann man auch überprüfen lassen) Bis Ende Februar kannst Du das locker aussitzen <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

schinkenb

Dank Dir vielmals, jetzt habe ich ein paar Argumente mehr gegen die er erst einmal Ankommen muss.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.