Susanne
Was soll denn bitteschön "Zwischenmiete" sein?
Also, entweder Du bist Mieter mit Mietvertrag, hört sich hier eher nach Untermieter an. Ist das Zimmer mit oder ohne Möbel?
schinkenb
Zwischenmiete klingt evtl. ein wenig komisch.
Ich habe einen zeitlich begrenzten Mietvertrag, also von August 07 bis Februar 08, das meinte ich mit Zwischenmiete.
Keine Kaution und das Geld wird monatlich im voraus überwiesen von mir.
Und das vermietet wird mir ein möbliertes Zimmer (Bett, Schrank, Schreibtisch), Küchen- Bad und Waschmaschinenbenutzung(mit 2 weiteren Mietern) sowie die kostenfreie Bereitstellung des W-Lan Zuganges.
Susanne
OK, Untermietvertrag für möbliertes Zimmer.
Da Du eine Inklusivmiete zahlst, die die Nebenkosten beinhaltet, könnte man ja auch von einer NK-Pauschale sprechen, die halt nicht gesondert ausgewiesen ist.
Dann würde m.E. dieser § gelten:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__560.html[/url:cd2fe]
Ansonsten gilt:
[url:cd2fe]http://bundesrecht.juris.de/bgb/__557.html[/url:cd2fe]
und:
[url:cd2fe]http://bundesrecht.juris.de/bgb/__558a.html[/url:cd2fe]
Dabei ist erstens zu beachten, dass eine Mieterhöhung Zustimmungspflichtig ist, d.h. der VM kann die Miete nicht einseitig erhöhen. Weiterhin sind die Zeiten einzuhalten! (was bei Dir schon eng werden würde, wenn bis dato keine schriftliche Erklärung vorliegt.
I.d.R. muss der VM auf Erhöhung klagen, wenn der Mieter nicht zustimmt. Zahlt der Mieter die Erhöhung nicht, kann der VM auch warten, bis sich die Differenz durch die Erhöhung auf 2 MM summiert hat und dann von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
In Deinem Fall: eine korrekte, schriftliche Erhöhung verlangen, wenn ich richtig rechne, wäre die dann für die Januarmiete fällig. (sofern die Erhöhung überhaupt rechtlich gültig wäre, kann man auch überprüfen lassen) Bis Ende Februar kannst Du das locker aussitzen <!-- s --><!-- s -->
schinkenb
Dank Dir vielmals, jetzt habe ich ein paar Argumente mehr gegen die er erst einmal Ankommen muss.