Seba86 hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe folgende Frage:
Ich wohne in einer Souterrain-Wohnung. Ich bin im September dort eingezogen, wo die Heizung folglich nicht lief.
Im Winter läuft sie natürlich schon und fällt in einem Raum (unserem Schlafzimmer) sehr störend auf.
Als Schlafzimmer wählten wir das kleinste und dunkelste Zimmer. Dieses liegt direkt neben dem Heizungskeller. Während im ganzen Gebäude nur Betonwände sind, sind Heizraum und Schlafraum durch eine hellhörige Rigipswann getrennt (scheinbar war das früher mal ein großer Raum, die dann getrennt wurden).
Die Geräusche stören den Schlaf doch sehr. Ich dachte zunächst das ist eine Sache der gewöhnung, aber wir schlafen beide doch dauerhaft schlechter. Das Zimmer mit dem Arbeitsraum zu tauschen geht nicht auf Grund der Größe und Lichtverhältnisse. Wegen der Geräusche und derselben oben aufgeführten Gründe möchten wir aus dem Raum auch kein Kinderzimmer machen.
Habe ich da als Mieter Rechte, die den Vermieter in die Pflicht nehmen dort eine Schallisolierung zu bezahlen oder müsste ich die Kosten selbst tragen?
Viele Grüße
Sebastian